Baden-Württemberg schließt sich der Investoreninitiative Principles for Responsible Investment (PRI) an. Die Initiative wurde 2006 in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms und dem UN Global Compact gegründet. Ziel ist es, Nachhaltigkeit als weitere Dimension in den Investitionsprozessen zu berücksichtigen und sich dazu öffentlich zu bekennen.
Jährliche Veröffentlichung des Anlageportfolios
Die Unterzeichner sind verpflichtet, jährlich über ihre Investitionsaktivitäten zu berichten. Das Land wird das in Bezug auf seine zwei Sondervermögen tun, die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds. Damit will das Land die Transparenz über seine Anlagen erhöhen und seine Vorbildfunktion an den Kapitalmärkten weiter stärken. Deshalb ist künftig auch eine jährliche Veröffentlichung des Anlageportfolios geplant.
Die PRI-Prinzipien sind im Pensionsvermögen bereits seit 2017 weitestgehend erfüllt. Das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg hat den Standard nochmals erhöht.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Wir haben Nachhaltigkeit als festes Anlagekriterium etabliert. Deshalb ist es konsequent, der Investoreninitiative beizutreten. Transparenz ist uns bei unseren Anlagen wichtig. Denn nur so können wir bei nachhaltigen Investments dazulernen und sie korrigieren, wenn notwendig. Das gibt anderen Investoren außerdem die Möglichkeit, sich an uns zu orientieren.“
Dustin Neuneyer, Leiter PRI Deutschland und Österreich: „Wir freuen uns über das Land Baden-Württemberg als neuen Unterzeichner. Investitionen sind ein zentrales Mittel für die Gestaltung der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft. Baden-Württemberg setzt ein starkes Zeichen und übernimmt eine Vorbildfunktion, die andere – öffentliche wie private – Investoren inspirieren kann, ebenfalls nachhaltige und transparente Anlagepraktiken zu verfolgen.“
Principles for Responsible Investment
Der erste Bericht für die beiden Sondervermögen des Landes wird Mitte 2025 erfolgen. Dabei müssen folgende Prinzipien berücksichtigt werden:
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Environment-Social-Governance-Themen (ESG). ESG bezeichnet eine Reihe von Bewertungsmaßstäben in den Kernbereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
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Angemessene Offenlegung von ESG-Themen bei den Unternehmen, in die das Land investiert.
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Förderung der Akzeptanz und der Umsetzung der PR-Kriterien in der Investmentindustrie.
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Zusammenarbeit mit anderen Unterzeichnern zur besseren Umsetzung der Kriterien.
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Berichtspflicht über die Umsetzung dieser Grundsätze.
Sondervermögen: Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds
Das Land Baden-Württemberg hat zwei Sondervermögen errichtet, um die Finanzierung der Versorgungsaufwendungen der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter zu sichern: die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds. Der Versorgungsfonds wird von der Deutschen Bundesbank betreut. Die Mittel der Versorgungsrücklage werden durch zwei Fondsgesellschaften verwaltet.
Zum 31. Oktober 2024 betrug das Fondsvermögen von Versorgungsfonds und Versorgungsrücklage insgesamt rund 12,93 Milliarden Euro.