Coronavirus

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown ab 16. Dezember

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einem Pressestatement.

Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern.

Die Lage ist sehr ernst. Wir haben einen Höchststand an Neuinfektionen und einen Höchststand an Verstorbenen. Die Zahl der Neuansteckungen steigt wieder exponentiell. Das bedeutet, dass sich die tägliche Zahl der Neuansteckungen innerhalb weniger Tage verdoppelt. „Das Virus ist stärker denn je“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Pressestatement nach der Konferenz von Bund und Ländern zu weiteren Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie.

„Diese Woche ist die Zahl der Neuinfizierten hochgeschnellt. Es haben sich in Deutschland rund 140.000 Menschen mit dem Virus angesteckt. Davon 20.000 in Baden-Württemberg. Allein gestern sind in Baden-Württemberg knapp 3.800 Neuinfizierte dazugekommen. Die 7-Tages-Inzidenz – die Zahl Neuinfizierter innerhalb einer Woche bezogen auf 100.000 Menschen – steigt Tag für Tag: Sie liegt derzeit in Baden-Württemberg bei 187, und ist damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt“, machte Kretschmann den Ernst der Lage deutlich. Mit den erhöhten Infektionszahlen stiegen auch die Todesfälle. Man sehe, dass jeden Tag immer mehr Menschen an und mit dem Virus sterben.

Lage in den Krankenhäusern spitzt sich zu

„Am Freitag sind in Deutschland fast 600 Menschen an das Virus verstorben. Ein trauriger Höchststand“, so Kretschmann weiter. Auch die Situation an den Krankenhäusern spitze sich kritisch zu. „In Baden-Württemberg sind es 500 schwer kranke COVID-19-Patienten. So viele wie nie zuvor. Immer mehr Ärzte und Pflegekräfte stecken sich selbst an.“

Mit dem sanften Lockdown seit Anfang November habe man es zwar geschafft, das exponentielle Wachstum zunächst zu stoppen, es sei aber nicht gelungen, die Infektionszahlen wie gewünscht drastisch senken. Deshalb müsse man jetzt einschneidende Maßnahmen ergreifen und das öffentliche Leben radikal herunterfahren, um die Zahl der Neuinfektionen radikal herunterdrücken, erläuterte Kretschmann in seinem Statement.

Es sei wichtig, die Zahl der Neuansteckungen radikal herunterzudrücken, weil jeder zusätzlich Infizierte weitere anstecken könne und so die Pandemie weiter treibe. Nur bei niedrigen Zahlen seien die Gesundheitsämter in der Lage, die Kontakte nachzuverfolgen und die Infektionsketten zu brechen. „Ein kleines Feuer kann man schnell löschen. Einen Flächenbrand dagegen nur sehr schwer“, machte Kretschmann deutlich.

Daher haben sich der Bund und die Länder gemeinsam entschieden, das Land radikal herunter zu fahren.

Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten zu den bereits bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg folgende weitere Einschränkungen:

Schulen und Kitas

Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird Fernunterricht angeboten. Für Kindergarten-Kinder und Schüler bis Klassen 7, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die von den Schulen respektive den Kita-Trägern organisiert wird. „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn das möglich ist – um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, appellierte Ministerpräsident Kretschmann.

Mehr Informationen zu Schulen und Kitas

Einzelhandel

Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund die Überbrückungshilfe auf und schafft Regeln für Teilabschreibungen, um mit den mit der Schließung verbundenen Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern unbürokratisch und schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende Wertverluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd absetzen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt.

Nicht betroffen von der Schließung sind:

  • Der Einzelhandel für Lebensmittel.
  • Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
  • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
  • Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
  • Banken und Poststellen.
  • Reinigungen und Waschsalons.
  • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Der Weihnachtsbaumverkauf.
  • Der Großhandel.

Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt – so wie es in Baden-Württemberg bereits gilt.

Ausnahmen über Weihnachten eingeschränkt

Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es weiter Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für private Feiern geben. „Dadurch wollen wir sicherstellen, dass Weihnachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden kann – und niemand an Weihnachten alleine sein muss“, erklärte Ministerpräsident Kretschmann die Entscheidung. Die Ausnahmen werden aber aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehens angepasst. Möglich sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis. Wenn also in Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen.

Der engste Familienkreis bedeutet:

  • Angehörige desselben Haushaltes.
  • Ehegatten.
  • Unverheiratete Lebenspartner*innen und Partner*innen.
  • Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu.
  • Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weihnachtstagen für Familientreffen aufgehoben.

Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnachten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten.

Körpernahe Dienstleistungen

Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen. Auch Frisöre müssen ab dem 16. Dezember schließen.

Silvester

Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel.

Gottesdienste

Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur noch unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Es gilt Maskenpflicht.
  • Der Gemeindegesang ist untersagt.

Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren

Ministerpräsident Kretschmann forderte die Arbeitgeber auf, wo immer möglich Home-Office zu ermöglichen oder vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 ganz zu schließen. „Das Motto sollte sein: ‚Wir bleiben zuhause‘“, brachte Kretschmann den Appell auf den Punkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Betrieben die Hygieneregeln aus der Corona-Verordnung umzusetzen. Auch sind sie gesetzlich gegenüber ihren Angestellten zur Fürsorge verpflichtet.

Um den bestmöglichen Schutz in den Alten- und Pflegeheimen zu ermöglichen, werden Testungen des Pflegepersonals mehrmals pro Woche verpflichtend eingeführt – das gilt auch für das Personal von mobilen Pflegediensten.

„Wir appellieren eindringlich an Sie alle, bis zum 10. Januar auf jegliche Reisen zu verzichten – das gilt besonders für touristische Reisen“, sagte Kretschmann Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss zehn Tagen in Quarantäne gehen. Diese Quarantäne kann durch einen negativen Test, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise gemacht wurde, beendet werden.

Das Kabinett hat dem Beschluss von Bund und Ländern grundsätzlich zugestimmt. Am Montag behandelt der Landtag die Beschlüsse in einer Sondersitzung. Die Details und genauen Auslegungen der Regelungen werden nun schnellstmöglich in den zuständigen Fachressorts ausgearbeitet.

Sobald weitere Details feststehen, werden wie Sie natürlich im gewohnten Umfang hier auf Baden-Württemberg.de darüber informieren und auch zeitnah wieder ein FAQ zu dem Thema bereitstellen.

Am 5. Januar 2021 werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten, um Maßnahmen ab den 11. Januar 2021 zu beschließen. „Aber eines kann ich schon heute sagen: Wenn die Zahlen bis dahin nicht deutlich runtergehen, brauchen wir auch danach drastische Einschränkungen“, so Kretschmann abschließend.

Youtube: Ansprache von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2020

Ansprache von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2020 (PDF)

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

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Quelle:

/red

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