Coronavirus

Bericht aus der Corona-Lenkungsgruppe vom 2. Februar 2022

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Die Eingangsseite der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg)

Die Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ befasste sich in ihrer Sitzung am 2. Februar 2022 mit der aktuellen Pandemie-Lage. Themen waren unter anderem die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die Corona-Situation an Schulen und die Kontrolle von Teststellen.

Die Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ hat sich in ihrer Sitzung am 2. Februar 2022 zur aktuellen Pandemie-Lage beraten. Das Gremium befasste sich unter anderem mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der Corona-Situation an Schulen, der Kontrolle von Teststellen, dem Surveillance-System des RKI sowie den Ergebnissen der wissenschaftlichen Fachtagung zu Long-COVID, die vergangene Woche stattgefunden hat.   

Aktuelle Pandemie-Lage

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg steigt weiter stark an. Laut Landesgesundheitsamt berichten die Testlabore in Baden-Württemberg bei den PCR-Tests von einer Positivrate von 49 Prozent. Trotz Steigerung der Testzahlen sei jeder zweite PCR-Test positiv. Vor allem jüngere Jahrgänge seien betroffen. Ab 21. Februar 2022 wird der neue Proteinimpfstoff Novavax ausgeliefert und dann direkt an die Kreise weitergegeben. In den nächsten Tagen sollten über die Buchungssysteme auch Termine für diesen Impfstoff zu buchen sein.

Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Veranstaltung des Sozialministeriums geplant

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration berichtete der Lenkungsgruppe zum Stand bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Gesundheitsämter würden bei dieser Aufgabe sowohl vom Sozialministerium als auch von den Landratsämtern bzw. Stadtverwaltungen, denen sie angehören, intensiv unterstützt. Das Ministerium arbeite eng mit allen Akteuren und vor allem mit den Gesundheitsämtern im Land zusammen und befinde sich mit diesen in einem ständigen Austausch. Das Sozialministerium erstelle derzeit eine detaillierte Handreichung für die betroffenen Einrichtungen. Ebenso wird für die Gesundheitsämter eine Handreichung unter anderem zum Verwaltungsverfahren des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) erstellt. Nach dem 15. März 2022 würden die Gesundheitsämter die eingegangenen Meldungen der betroffenen Einrichtungen nach und nach abarbeiten, hierbei werde voraussichtlich auch eine Gewichtung und Priorisierung vorzunehmen sein.

Dazu finde am Donnerstag, 3. Februar 2022, eine digitale Veranstaltung für alle betroffenen Einrichtungen statt, in der Amtschef Prof. Uwe Lahl gemeinsam mit Fachleuten aus dem Sozialministerium und dem Landesgesundheitsamt zu allen Aspekten informiert.

Corona-Situation an Schulen

Das Kultusministerium informierte die Lenkungsgruppe über die Corona-Situation an den Schulen und die neue Flexibilität der Schulleitungen in Fragen des Wechsels zu Hybrid- oder Fernunterricht. Angesichts der sehr heterogenen Situation an den einzelnen Schulen, gebe es künftig keinen starren Grenzwert mehr, um ganze Klassen in den Fernunterricht zu schicken. Aus schulorganisatorischen Gründen könne die Schule einen Distanzunterricht für einzelne Klassen und Kurse einrichten.

Kontrolle von Teststellen

Das Sozialministerium informierte die Mitglieder des Gremiums zudem über die geplante Kontrolle von Teststellen. Das Kabinett habe am Dienstag, 1. Februar 2022, die Voraussetzungen für die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Durchführung von Kontrollen von Teststellen von Antigentests geschaffen.

Die Gesundheitsämter sind originär für die Überprüfung der Hygiene bei Testungen zuständig. Oftmals betreffen die Mängel jedoch vielmehr die Durchführung und Auswertung der Testungen selbst, also die Qualifizierung des Personals oder weitere Verfahrensabläufe. Unabhängig von der originären Zuständigkeit sind allerdings selbst anlassbezogene Überprüfungen durch die Gesundheitsämter derzeit personell bedingt oftmals nicht möglich. Bereits im Sommer 2021 wurde die Dekra vor diesem Hintergrund beauftragt, Teststellen zu prüfen. Die Kontrollen sollen wie im vergangenen Sommer unangekündigt stattfinden. Angestrebt wird eine erneute Kontrolle von fünf Teststellen pro Stadt-/Landkreis, insgesamt also eine Kontrolle von 220 Teststellen in den 44 Stadt- und Landkreisen.

Wissenschaftliche Fachtagung zu Long-COVID

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und das Sozialministerium hatten am 27. Januar 2022 zu der ganztägigen Fachtagung Long-COVID/Post-COVID eingeladen. Wie das Sozialministerium berichtete, ging es bei der Veranstaltung mit Betroffenen, Expertinnen und Experten und dem Landesgesundheitsamt um den aktuellen Forschungsstand und Fragen zur Versorgung der Betroffenen im Gesundheitssystem.

Die Teilnehmenden bekräftigten bei der wissenschaftlichen Fachtagung, wie wichtig es ist, gut auf Long-Covid vorbereitet zu sein. Es brauche eine Versorgung, die möglichst durchlässig vom niedergelassenen Bereich über Ambulanzen, Tageskliniken bis hin zum stationären Bereich einen interdisziplinären Behandlungspfad bietet mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten möglichst rasch ihr aktives, normales Leben zu ermöglichen. Flankierend sind Selbsthilfegruppen ein wichtiger Baustein in einem Kompetenznetzwerk. Die ersten Schritte zur Versorgung der langfristigen Folgen einer Corona-Erkrankung hat Baden-Württemberg bereits gemacht. Das Land fördert bereits Studien, die die medizinischen Grundlagen weiter beleuchten, zum Beispiel die „EPILOCStudie“. Und beim Förderprojekt „CoFit II“ unterstützt das Land ein Telemedizin-Netz, das die COVID-und Post-COVID-Behandlung in den Kliniken weiter in die Fläche bringt.

Corona-Surveillance

Zunehmend werden die Inzidenzzahlen für die Beurteilung der Lage weniger aussagekräftig. Bereits jetzt haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass weite Teile der Maßnahmensteuerung Fallzahl-Inzidenz-unabhängig geschehen. Trotzdem bleibt es wichtig, die Virusverbreitung von SARSCov2 und die Identifizierung der Virentypen in Zukunft und auch in Nach-Pandemie-Zeiten zu gewährleisten. Das Landesgesundheitsamt berichtete über das gesetzliche Meldewesen hinaus bestehende bundesweite Surveillance-Systeme. Diese erfassen die Belastung in den unterschiedlichen Bereichen der medizinischen Versorgung (ambulant und stationär) sowie in der Bevölkerung. Dazu zählen beispielsweise „Grippeweb“, Arbeitsgemeinschaft Influenza und ICD-10-Code basierte Krankenhaus-Surveillance (ICOSARI). Dabei werden sowohl die Aktivitäten akuter Atemwegserkrankungen als auch virologisch Proben untersucht und Meldungen aus den Krankenhäusern zusammengeführt.

Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)

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