Die Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ hat sich in ihrer Sitzung am 19. Januar 2022 zur aktuellen Pandemie-Lage, insbesondere mit Blick auf die Omikron-Variante und die bevorstehenden Bund-Länder-Beratungen, beraten. Des Weiteren befasste sie sich mit der zukünftigen Impfinfrastruktur sowie dem Thema Impfpflicht.
Aktuelle Pandemie-Lage
Die Omikron-Variante ist deutlich ansteckender und führt schneller zu sehr hohen Infektionszahlen. Gleichzeitig ebbt die Krankenhausbelastung aus der Deltawelle ab und Omikron sorgt offenbar für weniger schwere Verläufe. Ob dies durch die Vielzahl neuer Fälle aufgewogen wird, steht noch nicht fest. Das Gesundheitsministerium informierte die Corona-Lenkungsgruppe darüber, dass die Auslastung der Intensivbetten derzeit auch weiter zurückgehe, dafür die Einweisungen in die Krankenhäuser (Hospitalisierung) nach einem Rückgang in den letzten Wochen voraussichtlich wieder ansteigen werden. Insofern würde der Faktor der Hospitalisierung im Vergleich zur Intensivbettenauslastung im weiteren Verlauf vermutlich eine stärkere Bedeutung als bisher erhalten. Beide Orientierungsparameter blieben aber auch im Zeitraum „Omikron“ weiter uneingeschränkt gültig, weil sie letztlich sicherstellten, dass Patienten in Baden-Württemberg angemessen behandelt werden können.
Zukünftige Impfinfrastruktur und Einbindung weiterer Akteure
Das Gesundheitsministerium berichtete über die Pläne bei der zukünftigen Impfinfrastruktur. Vergangene Woche berieten die Landrätinnen und Landräte mit dem Gesundheitsministerium die Fortsetzung der Impfkampagne. Gemeinsam soll evaluiert werden, wie die Impfinfrastruktur für die kommenden Monate aufgebaut sein sollte, um die wichtige Boosterkampagne, die weiterhin notwendigen Erstimpfungen, die Impfungen von Jugendlichen, von alten Menschen, aber auch die Pflicht-Impfungen bestimmter Berufsgruppen stemmen zu können. Das Ziel sei, die Infrastruktur robust und krisenfest, aber dennoch flexibel aufzustellen. Bis Anfang Februar soll feststehen, an welchen Standorten künftig feste Impfstützpunkte bestehen bleiben sollen und welche sozusagen im Stand by-Modus gefahren werden.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Die Mitglieder der Lenkungsgruppe befassten sich zudem mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. § 20a des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG) legt eine einrichtungsbezogene COVID 19-Impfpflicht für besonders schutzbedürftige Settings fest. Ziel der Regelung ist es, besonders vulnerable Personengruppen, die in den entsprechenden Einrichtungen oder Unternehmen behandelt, untergebracht, betreut oder gepflegt werden, vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen. In den entsprechenden Einrichtungen und Unternehmen bereits tätige Personen haben daher bis zum 15. März 2022 einen entsprechenden Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation, die eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ausschließt) vorzulegen (§ 20a Absatz 2 Satz 1 IfSG). Kommen die betreffenden Personen ihren Nachweispflichten nicht nach, so hat die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen hierüber unverzüglich das Gesundheitsamt zu unterrichten. Das Gesundheitsministerium berichtete in der Lenkungsgruppensitzung, dass sie dazu zeitnah weiter informieren werden.
Debatte zu Impflicht und Impfregister in der Landesvertretung in Berlin geplant
Der Bundestag führt kommende Woche eine erste Orientierungsdebatte über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland durch. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich bereits im November 2021 für eine Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Ein vom baden-württembergischen Staatsministerium beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig ist. Im Zusammenhang mit der Impfpflicht wird auch die Schaffung eines Impfregisters diskutiert, welches die Gesundheitsminister der Länder bereits seit mehreren Jahren fordern. Als Impuls für die Debatten im Bundestag möchte das Gesundheitsministerium in einem digitalen Fachgespräch am 24. Januar 2022 gesundheitspolitische, rechtspolitische und datenschutzrechtliche Fragen der Umsetzung einer Impfpflicht und der Einführung eines Impfregisters mit Vertreterinnen und Vertretern aus Behörden in Land und Bund sowie dem Bundestag in den Blick nehmen.
Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)
Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“
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