Die Ministerpräsidentenkonferenz wurde 1954 als ständige Einrichtung etabliert und ist ein Gremium der Selbstkoordination der Länder. Wichtige politische Abstimmungsprozesse, die außerhalb des üblichen Gesetzgebungsverfahrens notwendig sind, finden in der Ministerpräsidentenkonferenz statt. Sie ist kein Verfassungsorgan wie etwa der Bundesrat.
Die Ministerpräsidentenkonferenz tagt in der Regel mindestens viermal im Jahr. Bei zwei dieser Treffen ist ein anschließendes Zusammenkommen mit der Bundeskanzlerin vorgesehen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Ministerpräsidentenkonferenz waren in der Vergangenheit etwa die Energiepolitik, Bildungspolitik, Europapolitik, die Föderalismusreform und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Daneben ist die Ministerpräsidentenkonferenz auch für den Abschluss von Staatsverträgen und anderen Abkommen (insbesondere im Bereich Rundfunk) zuständig. Ihre Entscheidungen trifft die Ministerpräsidentenkonferenz mit Zustimmung von mindestens 13 Ländern. Davon ausgenommen sind Entscheidungen über die Geschäftsordnung, haushaltswirksame Angelegenheiten und die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen. In diesen Fällen gilt das Einstimmigkeitsprinzip.
Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz geht im jährlichen Turnus von Land zu Land. Am 1. Oktober 2024 hat Sachsen für ein Jahr den Vorsitz übernommen. Zuvor war Hessen an der Reihe, im Herbst 2025 wird Rheinland-Pfalz folgen.