Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag über das weitere Vorgehen in der Corona-Lage informiert. Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an.
In seiner Regierungsinformation hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute, 26. Januar 2022, im Landtag über die künftigen Corona-Maßnahmen informiert. Zwar verlaufe Omikron im Schnitt milder als Delta, es sei aber gleichzeitig viel ansteckender. Für geboosterte Menschen sei das Risiko grundsätzlich beherrschbar, aber für nicht geimpfte Personen bleibe auch Omikron gefährlich, so Ministerpräsident Kretschmann zu Beginn seiner Ausführungen.
„Einerseits sehen wir eine teilweise Entkopplung des Infektionsgeschehens von schweren Verläufen und Todesfällen. Andererseits wissen wir: Die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems wird in den kommenden Wochen von zwei Seiten gleichzeitig gefährdet“, machte Kretschmann deutlich. „Zum einen durch die hohe Zahl von Neuinfektionen in der Bevölkerung, die den tendenziell milderen Verlauf von Omikron überkompensieren kann. Zum anderen durch die hohe Zahl der Neuinfektionen des Personals in Krankenhäusern und Praxen, die unabhängig von der Schwere der Erkrankung zu vielen Ausfällen führen können.“
Vergleich mit anderen Ländern nur bedingt möglich
Kretschmann hob hervor, dass der Vergleich mit anderen Ländern hier nur bedingt gelten können. Denn in Ländern wie Großbritannien oder Spanien gäbe es eine deutlich höhere Grundimmunisierung in der Bevölkerung. In Deutschland gäbe es – auch vor allem in der Altersgruppe der über Sechzigjährigen – noch viel zu viele Menschen ohne Impfschutz. Es wäre daher ein Fehler, so Kretschmann, die Pandemie jetzt auf die leichte Schulter zu nehmen.
„Der Expertenrat der Bundesregierung hat es glasklar auf den Punkt gebracht (PDF). Damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird, müsste der Anteil der Infizierten, der im Krankenhaus behandelt werden muss, bei Omikron um den Faktor 10 geringer sein als bei Delta“, fasste Kretschmann den Bericht des Expertenrats zusammen. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei aber laut Expertenrat auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Im Gegenteil seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.
„Unsere Intensivstationen sind davon zwar derzeit noch nicht betroffen. Aber es gilt auch, eine Überlastung der Normalstationen und der Arztpraxen zu vermeiden, damit für alle Erkrankten eine gute Versorgung garantiert werden kann“, warnte Kretschmann im Landtag.
Der Omikron-Welle die Spitze nehmen
Zuletzt erinnerte Kretschmann daran, dass auch diejenigen, die nur schwache Symptome entwickelten und nicht ernsthaft erkrankten, nicht automatisch vor langfristigen Folgen verschont blieben.
„Und deshalb ist es richtig, weiter Kurs zu halten und der Omikron-Welle die Spitze zu nehmen“, so Kretschmanns Fazit der aktuellen Lage.
Diese Einschätzung hätten auch die anderen Länder und der Bund bei der Bund-Länder-Schalte am 24. Januar 2022 geteilt (PDF). Dem tendenziell milderen Verlauf von Omikron stehe das Risiko durch die sehr hohen Infektionszahlen gegenüber.
Baden-Württemberg passe in diesem Sinne die Corona-Verordnung nun an, die dann ab Freitag, 28. Januar 2022, gelten soll. Damit kehre Baden-Württemberg zum ursprünglichen Stufenplan zurück. Ab Freitag gelte dann die Alarmstufe I.
„Nun nehmen wir eine Reihe von Neujustierungen in der Verordnung vor – ohne unsere Linie der Vorsicht und Umsicht aufzugeben“, kündigte Kretschmann an.
Neue Regeln der Alarmstufe I
In der Alarmstufe I gelten künftig folgende neue Regeln:
- Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
- Messen sind untersagt.
- Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
- Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
- Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).
Die Alarmstufe II tritt künftig nur in Kraft, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden.
Kretschmann kündigte an, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr nicht stattfinden können. „Hier lassen sich die Abstände nicht wirklich einhalten und die Einhaltung der Corona-Regeln gewährleisten“, begründete Kretschmann diese Entscheidung. Bei Hallenveranstaltungen sollen die gleichen Regeln wie bei sonstigen Veranstaltungen gelten.
Die neue Corona-Verordnung wird am Donnerstag, 27. Januar 2022, im Umlaufverfahren beschlossen und notverkündet und gilt dann ab Freitag, 28. Januar 2022.
Quelle:
/red