Die Grippewelle läuft auch in Baden-Württemberg an. Der Höhepunkt wird für die Monate Februar und März erwartet. Es ist also noch Zeit sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Ab dem 30. Dezember 2022 können Sie hierzu auf dem Impfportal des Landes neben Corona- auch Grippe-Impfungen buchen.
Coronavirus
Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg
Hier wurde vom 25. Februar 2020 bis 22. Dezember 2022 über die Corona-Fälle in Baden-Württemberg informiert.
Corona-Impfungen
Corona-Impfungen gehen in die Regelversorgung über
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken übernehmen vom 1. Januar 2023 an alle Corona-Schutzimpfungen in Baden-Württemberg.
Corona
Corona-Verordnung zur Absonderung angepasst
Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Statt der Isolationspflicht gilt nun eine Maskenpflicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen.
Coronavirus
Vier Länder wollen Corona-Absonderungsregeln lockern
Die Gesundheitsminister aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben sich darauf geeinigt, die Corona-Absonderungsregeln zu lockern. Mit der Aufhebung der generellen Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet werden.
Impfungen
Angepasste Impfempfehlung für COVID-19, Grippe und Pneumokokken
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Corona-Auffrischimpfung mit einem an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff. Die Auffrischimpfung ist zeitgleich mit Totimpfstoffen, wie beispielsweise gegen Influenza und Pneumokokken, möglich.
Coronavirus
Entschädigung bei Absonderung nur noch für dreifach Immunisierte
Für Mitarbeitende in Corona-bedingter Isolation wird ein Verdienstausfall ab Oktober nur noch dann erstattet, wenn sie drei Immunisierungsereignisse vorweisen können. Hierzu müssen mindestens zwei Impfungen gehören.
Gesundheit
Jetzt gegen Grippe impfen lassen
Die kommenden Wochen sind der richtige Zeitpunkt, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Ab Oktober wird dies auch in Apotheken möglich sein.
Coronavirus
Kinder und Jugendliche müssen sich nach COVID-19-Erkrankung nicht freitesten
Kinder und Jugendliche an Schulen, Kitas sowie in der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich nach COVID-19-Erkrankung nicht freitesten. Für Kinder und Jugendliche gelten damit nach einer COVID-19 Erkrankung keine anderen Vorgaben gelten als für Erwachsene.
Corona-Impfung
Einrichtungen bei Umsetzung der Impfpflicht entlasten
Aktuell im Gesundheits- und Pflegebereich Beschäftigte müssen in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 keinen Nachweis über eine dritte Impfung oder Genesung vorlegen. Damit entlastet das Land Einrichtungen und Gesundheitsämter bei der Umsetzung der Regelungen.
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