An Tagen mit Feinstaubalarm dürfen künftig keine Komfortkamine mehr benutzt werden. Dabei geht es ausschließlich um Kamine, die zusätzlich zu einer anderen Heizung betrieben werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für moderne Einzelraum-Pelletfeuerungen sowie Einzelraumfeuerungen und Anlagen, die nachträglich mit einem Partikelabscheider ausgerüstet wurden.