Die Bundesregierung möchte „Urbane Gebiete“ neben Wohngebieten als neue Gebietskategorie für den Wohnungsbau öffnen. Hierüber berät der Umweltausschuss des Bundesrates. Baden-Württemberg übt vor allem wegen der über der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation liegenden geplanten erlaubten Lärmpegel Kritik an dem Vorschlag der Bundesregierung.
Morgen berät der Umweltausschuss des Bundesrats über den Vorschlag der Bundesregierung, sogenannte „urbane Gebiete“ als neue Gebietskategorie in die Baunutzungsverordnung aufzunehmen, um damit Spielräume für den Wohnungsbau zu eröffnen. In den urbanen Gebieten sollen gemischte Nutzungen möglich sein, neben dem Wohnen zum Beispiel auch die Unterbringung von Gewerbebetrieben und soziale, kulturelle und andere Einrichtungen.
In diesem Zusammenhang plant die Bundesregierung zudem erhöhte Immissionsrichtwerte von 63 Dezibel (dB(A)) tags und 48 dB(A) nachts. Zum Schutz der Gesundheit gelten bislang als Obergrenze für auch zum Wohnen dienende Mischgebiete Immissionsrichtwerte vom 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. In reinen Wohngebieten betragen die Werte 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller erklärte hierzu: „Die geplanten Immissionsrichtwerte liegen über der von der Weltgesundheitsorganisation genannten Schwelle der Gesundheitsgefahr von 60 dB(A). Für die Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Gebiete wäre ein ungestörter Schlaf selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster häufig nicht mehr möglich. Spätere Konflikte zwischen den Anwohnern und den Gewerbebetrieben wären in den stark verdichteten Gebieten vorprogrammiert. So darf und kann man die Wohnungsnot meiner Meinung nach nicht lösen.“
Bestehe die Bundesregierung dennoch darauf, die urbanen Gebiete einzuführen, müsse zumindest deren Anwendungsbereich eingegrenzt werden, forderte Untersteller. „Entscheidend ist, sowohl eine zukunftsfähige bauliche Entwicklung der Kommunen als auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.“ In Frage käme der neue Gebietstyp daher allenfalls auf bereits bebauten Flächen in Ballungsräumen mit einer hohen Bevölkerungsdichte und in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, da die unterschiedlichen Nutzungen dort heute schon in Konkurrenz zueinander stünden. Insbesondere dort, wo teils brachliegende Gewerbegebiete für eine Wohnnutzung geöffnet werden sollen, könnten urbane Gebiete einen Beitrag leisten, die Wohnungsnot zu lindern. „Auf anderen Flächen dürfen wir absehbare Nutzungskonflikte aber gar nicht erst aufkommen lassen. Daher schlagen wir dem Umweltausschuss des Bundesrates vor, dort keine urbanen Gebiete zu ermöglichen.“
Abweichend vom bisherigen Vorschlag der Bundesregierung wolle das baden-württembergische Umweltministerium zudem erreichen, dass die Kommunen die urbanen Gebiete auch untergliedern und in bestimmten Bereichen eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulassen können, sagte Umweltminister Untersteller weiter. „Wir wollen damit die Städte in die Lage versetzen, auch in den neuen urbanen Gebieten den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sicher gewährleisten zu können.“ Der aktuelle Gesetzesentwurf leiste dies nicht.
Was heißt Dezibel dB(A)?
Ein Unterschied von einem Dezibel entspricht ungefähr der kleinsten, mit gutem Gehör gerade noch wahrgenommenen, Änderung einer Lautstärke. Dezibel ist die Maßeinheit für den Schalldruckpegel, meist vereinfacht „Schallpegel” genannt. Da das menschliche Gehör Töne unterschiedlicher Frequenz als verschieden laut empfindet, werden die Schallsignale im Messgerät so gefiltert, dass die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt werden. Man spricht dann von einer sogenannten A-Bewertung, kurz dB(A). Die Dezibel-Skala ist logarithmisch aufgebaut. Null dB(A) entspricht der Hörschwelle, 130 dB(A) der Schmerzgrenze.