Ein jetzt vorgelegter Zwischenbericht zur Wirksamkeit der Hochwasserrückhaltemaßnahmen am Oberrhein bestätigt die zwischen Frankreich und Deutschland vereinbarten Hochwasserschutzmaßnahmen.
„Der Bericht verdeutlicht, dass die von Baden-Württemberg noch geplanten Rückhaltemaßnahmen des Integrierten Rheinprogramms zügig umgesetzt werden müssen“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller. „Er belegt weiter, dass unsere Entscheidung richtig war, die Mittel und das Personal für den Hochwasserschutz in den vergangenen Jahren deutlich zu erhöhen, um beim Hochwasserschutz voran zu kommen.“
Das Land setzt für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes und für Gewässerentwicklungsmaßnahmen jährlich rund 50 Millionen Euro an den Gewässern des Landes ein. „Erfreulich ist auch, dass die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms in das Nationale Hochwasserschutzprogramm aufgenommen wurden, was die Bedeutung des Programms zum Schutz der Unterlieger auch jenseits der Grenzen von Baden-Württemberg unterstreicht“, so Untersteller.
Im Dezember 1982 wurde von den Ländern Frankreich und Deutschland vereinbart, unterhalb der Staustufe Iffezheim den vor dem Ausbau des Oberrheins vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen, um so die hochwasserverschärfenden Auswirkungen des Oberrheinausbaus zu beseitigen.
Diese Maßnahmen werden von Frankreich und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unter finanzieller Beteiligung des Landes Hessen und des Bundes umgesetzt. Die erforderlichen Maßnahmen Baden-Württembergs werden im Integrierten Rheinprogramm zusammengefasst. Dabei werden 13 Hochwasserrückhalteräume geschaffen und die Auen am Oberrhein sollen weitestgehend erhalten beziehungsweise wiederhergestellt werden.
Der Zwischenbericht zur Wirksamkeit ist gestern von den Delegierten aus Deutschland und Frankreich im Rahmen der 77. Sitzung der Ständigen Kommission zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein verabschiedet worden.
Die vorgenommene Aktualisierung des Wirksamkeitsnachweises wurde im Auftrag der Ständigen Kommission vorgenommen, um die zwischenzeitlich erfolgte Fortschreibung und Realisierung der Hochwasserschutzkonzeptionen, die Konkretisierung von Planungsunterlagen für die Retentionsmaßnahmen sowie die neueren Entwicklungen der Modelltechnik zu berücksichtigen. Außerdem wurden die beiden Hochwasser von 1999 und 2013 bei den Berechnungen miteinbezogen.
Ständige Kommission zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein
Die Ständige Kommission verfolgt und regelt die Anwendung des deutsch-französischen Staatsvertrags zum Ausbau des Oberrheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg vom 4. Juli 1969 und besteht aus den paritätisch besetzten Delegationen beider Vertragsparteien.