Das Naturschutzgebiet „Bullenberg-Dudelberg-Stockhau“ sowie das Naturschutzgebiet „Kutschenberg-Heuschlaufenberg-Stürzelberg“ gehören nun zu den insgesamt nunmehr 1.056 Naturschutzgebieten im Land. Mit einer Gesamtfläche von rund 86.730 Hektar nehmen alle Naturschutzgebiete circa 2,43 Prozent der Landesfläche ein.
Staatssekretär Andre Baumann und Regierungspräsident Wolfgang Reimer haben am „Internationalen Tag der biologischen Vielfalt“ der UNESCO zwei neue Naturschutzgebiete feierlich eingeweiht: Das Naturschutzgebiet „Bullenberg-Dudelberg-Stockhau“ in der Gemeinde Steinheim im Landkreis Heidenheim mit einer Größe von 101,4 Hektar sowie das 76,3 Hektar große Naturschutzgebiet „Kutschenberg-Heuschlaufenberg-Stürzelberg“, das zum überwiegenden Teil ebenfalls in der Gemeinde Steinheim, zum Teil auch in den Gemeinden Gerstetten (Landkreis Heidenheim) und Böhmenkirch (Landkreis Göppingen) liegt.
„In den beiden Gebieten kommen zahlreiche Biotope und wertvolle Lebensräume wie Wacholderheiden, orchideenreiche Halbtrockenrasen, extensiv genutzte Wälder mit einem hohen Anteil an Totholz sowie Kalkfelsen vor“, sagte Staatssekretär Baumann. „Sie prägen das Landschaftsbild und damit die Heimat der Bürgerinnen und Bürger in der Region, außerdem stellen sie wichtige Rückzugsräume für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar.“
Naturschutzgebiete spielten eine zentrale Rolle für den Arten- und Biotopschutz in Baden-Württemberg, so der Umweltstaatssekretär weiter. Auch im Sonderprogramm der Landesregierung zur Stärkung der biologischen Vielfalt komme den Naturschutzgebieten eine wichtige Funktion zu. „Ich bin daher sehr froh, dass wir heute das insgesamt 1055. sowie das 1056. Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg einweihen können“, betonte Baumann.
Regierungspräsident Wolfgang Reimer erläuterte beeindruckt: „Die durch Beweidung entstandenen Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere tragen maßgeblich zur Schönheit der Landschaft um Söhnstetten bei. Diese wollen wir auch für die Zukunft sichern, daher hat das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde die insgesamt rund 178 Hektar großen Naturschutzgebiete ausgewiesen.“
Dies sei ein erster Schritt, diese beeindruckende Heidelandschaft auf Dauer zu erhalten und zu entwickeln. „Um die Gebiete für die nächsten Generationen zu bewahren, bedarf es außerdem der Pflege durch Menschen vor Ort, die Verantwortung für die Kulturlandschaft übernehmen wollen“, so Regierungspräsident Reimer weiter. Mit Landschaftspflegeverträgen unterstützten die Naturschutzbehörden die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen.
Steinheims Bürgermeister Olaf Bernauer sagte bei der Einweihungszeremonie: „Die durch Beweidung entstandene Kulturlandschaft ist nicht nur Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten, sondern auch das unverwechselbare Gesicht der Schwäbischen Alb.“
Naturschutzgebiete
In den beiden auf der Heidenheimer Alb gelegenen Naturschutzgebiete wurden über 650 Pflanzen- und Tierarten nachgewiesen, von denen einige in den Roten Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere aufgeführt sind. Besonders hervorzuheben sind Katzenpfötchen, Küchenschelle sowie verschiedene Enzian- und Orchideenarten.
Schmetterlinge wie Rotbraunes Wiesenvögelchen, Heuschrecken wie Rotflügelige Schnarrschrecke und Vögel wie Milane und Neuntöter haben hier ihr Refugium. Zudem halten sich regelmäßig Fledermäuse in den Gebieten auf. Mit den beiden neuen Naturschutzgebieten wächst die Zahl der Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart auf 259.
Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg nunmehr 1.056 Naturschutzgebiete. Mit einer Gesamtfläche von rund 86.730 Hektar nehmen sie circa 2,43 Prozent der Landesfläche ein.
Eine Heidelandschaft stellt keinen natürlichen Lebensraum dar, sondern ist Teil der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft. Damit die Landschaft so schön und artenreich bleibt, muss sie wie bisher naturverträglich genutzt und gepflegt werden. In den Naturschutzgebieten heißt das konkret: Wacholderheiden und Magerrasen müssen beweidet werden, damit sie nicht zuwachsen.
Schafherden mit Wanderschäfer und Hütehunden ziehen regelmäßig über die Heideflächen. Die Schafe fressen das Gras kurz und beugen der Verbuschung vor. Sollten doch einmal Gehölze aufkommen, knabbern Ziegen diese ab oder es erfolgt eine ergänzende Pflege von Hand. Denn nur auf kurzrasigen, besonnten Flächen fühlen sich viele der hier typischerweise vorkommenden Insektenarten wohl.
In Naturschutzgebieten kann die Naturschutzverwaltung die Landschaftspflege finanziell über die Landschaftspflegerichtlinie optimal fördern und sich auf diese Weise zusammen mit den Bewirtschaftern für den Erhalt und die Entwicklung der Landschaft einsetzen.
Die Landesregierung hat die Finanzmittel zur Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2018 stehen hierfür rund 51 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass zum Schutz von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren Regeln zu beachten sind, die in den Naturschutzgebiets-Verordnungen aufgeführt sind. Zum Beispiel dürfen die Naturschutzgebiete nur auf den vorhandenen Wegen betreten werden; Fahrradfahren ist in freier Landschaft auf befestigten Wegen, im Wald auf befestigten Wegen von mindestens zwei Meter Breite erlaubt. Verboten ist es, Pflanzen zu pflücken und zu zertreten, Tiere zu fangen, Hunde frei laufen zu lassen, zu picknicken, Feuer zu machen oder zu grillen sowie Abfälle wegzuwerfen. Die Naturschutzgebiete laden zur ruhigen Naherholung und Naturbeobachtung ein und können auf vorhandenen Wegen erwandert und erlebt werden.
Quelle:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / Regierungspräsidium Stuttgart