Naturschutz

5,2 Millionen Euro für Naturschutzprojekte im Land

Bewerbungen für Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden.

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Eine Biene zieht Nektar aus einer gelben Wiesenblume.
Symbolbild

Ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen wieder bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg bewerben. Mit rund 5,2 Millionen Euro Ersatzzahlungen stehen aus dem Jahr 2024 deutlich mehr Mittel bereit als im vorherigen Jahr, insbesondere als Ausgleich für den Ausbau der erneuerbaren Energie und der Energieinfrastruktur.

Unterstützung für den Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt

„Die Stiftung Naturschutzfonds unterstützt diejenigen, die Einsatz für den Schutz unserer Natur und die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg zeigen. Mit der Förderung ermöglichen wir es, Visionen in die Tat umzusetzen“, sagt Thekla Walker, Umweltministerin und Vorsitzende des Stiftungsrats, zum Start der Ausschreibung. „Ich bestärke alle, die mit ihren Projekten unsere Natur schützen und wiederherstellen wollen, dieses Angebot zu nutzen. So können Sie aktiv dabei mithelfen, den Lebensraum für die vielfältigen Tier- und Pflanzenarten im Land auch für zukünftige Generationen zu bewahren.“

Einreichung von Anträgen bis zum 30. September 2025 möglich

Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ richtet sich die Förderung der landesweit tätigen Naturschutzstiftung insbesondere an Projektvorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Ersatzzahlungen sind Abgaben für nicht-ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft und werden von der Stiftung Naturschutzfonds für praktische Maßnahmen beispielsweise des Artenschutzes, des Biotopverbunds, der Biotopvernetzung oder der Erstpflege eingesetzt.

Förderanträge können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist, dass die Projekte konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen und in dem Naturraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, Ersatzzahlungen zur Verfügung stehen. Zudem ist für die geplanten Projekte eine fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium im Vorfeld der Antragstellung erforderlich.

Die Ausschreibung endet am 30. September 2025. Bei einer Antragstellung bis zum 1. Juli 2025 bei der Stiftung kann mit einer Bewilligung in diesem Jahr gerechnet werden, soweit Ersatzzahlungen verfügbar sind.

Einladung zur digitalen Informationsveranstaltung am 26. Februar 2025

Zur aktuellen Ausschreibung bietet die Stiftung Naturschutzfonds für Interessierte am 26. Februar 2025 eine digitale Informationsveranstaltung an. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Förderung sind online erhältlich.

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