Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, fördert das Land den Ausbau der mobilen Kinder- und Jugendsozialarbeit mit insgesamt rund 4,5 Millionen Euro. So wird das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ umgesetzt, das Kinder und Jugendliche im Alltag, der Freizeit und der Bildung unterstützt.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert zusätzliche Stellen in der mobilen Kinder- und Jugendsozialarbeit. Dafür stehen bis Ende 2022 insgesamt rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern. Aufgabe der Kinder- und Jugendsozialarbeit ist es, junge Menschen im schulischen, beruflichen und sozialen Bereich zu unterstützen. Die Förderung ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ des Bundes und der Länder.
Unterstützung für junge Menschen in der Krise
„Gerade Kinder und Jugendliche hat die Pandemie besonders hart getroffen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha „Die Auswirkungen sind heute vielfach noch gar nicht absehbar. Deshalb ist es richtig, dass wir hier gegensteuern und junge Menschen in der Krise unterstützen.“
Mobile Jugendarbeit ist eine offensive Form der offenen Jugendarbeit, die sich an benachteiligte Jugendliche richtet. Sie sucht die Jugendlichen dort auf, wo sie sich aufhalten (Streetwork) und arbeitet vor allem mit den Cliquen, in denen Jugendliche sich treffen.
Anträge auf die aktuelle Förderung können von den Kommunen und freien Trägern ab sofort bei der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e. V. gestellt werden. In erster Linie wird die Aufstockung von bestehenden Teilzeitstellen in der mobilen Kinder-und Jugendsozialarbeit gefördert. Der Aus- und Aufbau zusätzlicher beziehungsweise neuer personeller Kapazitäten in der Mobilen Jugendarbeit beziehungsweise Mobilen Kindersozialarbeit kann pauschal mit einem Fördersatz von 76.300 Euro pro Vollzeitstelle/Jahr gefördert werden, bei Aufstockung von bestehenden Teilzeitstellen anteilig. Gefördert werden Personalkosten, stellenbezogene Sachkosten und pädagogische Sachmittel.
„Aufholen nach Corona“ umfasst knapp 300 Millionen Euro
Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ des Bundes und der Länder legt die Maßnahmenbereiche zur Verwendung der Mittel, welche über Anteile an der Umsatzsteuer an die Länder fließen, fest. Bundesweit sieht das Aktionsprogramm unter anderem folgende Maßnahmenbereiche vor:
- 220 Millionen Euro für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden, Jugendsozialarbeit und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen sowie
- 70 Millionen Euro für die Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiten, der außerschulischen Jugendarbeit und der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese Mittel werden auf die Bundesländer verteilt. In Baden-Württemberg sind neben dem Sozialministerium noch das Kultusministerium und das Ministerium Ländlicher Raum durch das Programm berührt.
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration werden folgende Maßnahmen aus den Mitteln des Aktionsprogrammes finanziert:
- Förderung von rund 200 zusätzlichen Plätzen für Freiwilligendienstleistende an Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23: Hierfür werden insgesamt rund 2,3 Millionen Euro eingesetzt.
- Erhöhung Fördersätze für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/23 von 16.700 Euro auf 17.800 Euro: Hierfür werden insgesamt rund 4,3 Millionen Euro eingesetzt.
- Förderung von zusätzlichen Stellenanteilen bei der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen und von Neustellen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23: Hierfür werden insgesamt rund 14,5 Millionen Euro eingesetzt. Ein entsprechendes Förderprogramm ist in Vorbereitung.
- Erhöhung der Fördersätze für die mobile Jugendsozialarbeit und mobile Kindersozialarbeit in den Jahren 2021 und 2022 von 11.000 Euro auf 17.800 Euro: Hierfür werden insgesamt rund 3,1 Millionen Euro eingesetzt. Die Regierungspräsidien setzen diese Maßnahme bereits um.
- Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiten, der außerschulischen Jugendarbeit und der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren 2021 und 2022: Im Förderbereich der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung wird im Jahr 2021 ein Sonderzuschuss „Corona“ gewährt, im Jahr 2022 werden Mittel aus dem Aktionsprogramm im Rahmen der Fördersätze verwendet. Hierfür werden insgesamt rund 5,3 Millionen Euro eingesetzt.
- Förderung der offenen Jugendarbeit in den Kommunen über die Jugendämter in den Jahren 2021 und 2022: Hierfür werden insgesamt rund 3,1 Millionen Euro eingesetzt. Ein entsprechendes Förderprogramm ist in Vorbereitung.