Das Land fördert im Rahmen des nichtinvestiven Städtebauförderungsprogramms 2017 mit rund 800.000 Euro Einzelprojekte in zwölf Kommunen. Das Spektrum reicht vom Sprachkurs für Mütter und Kinder mit Migrationshintergrund und Inklusionsprojekten über den Aufbau einer mobilen Jugendarbeit und Angeboten für ältere Menschen bis hin zu „Urban Gardening“.
Mit rund 800.000 Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in diesem Jahr nichtinvestive Einzelprojekte in zwölf Kommunen des Landes. Dies teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut am 28. Juli 2017 in Stuttgart mit.
Im Rahmen des nichtinvestiven Städtebauförderungsprogramms (NIS) 2017 konnten 14 Anträge bewilligt werden. Vom Sprachkurs für Mütter und Kinder mit Migrationshintergrund und Inklusionsprojekten über den Aufbau einer mobilen Jugendarbeit und Angeboten für ältere Menschen bis hin zu „Urban Gardening“ reicht das Spektrum der geförderten Projekte.
„Damit unterstützen wir den sozialen Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen und den interkulturellen Austausch im Sanierungsgebiet und tragen dazu bei, dass ein eigenständiges Stadtteilleben in benachteiligten Gebieten möglich ist“, so Nicole Hoffmeister-Kraut. „Die Projekte ergänzen hervorragend die investiven Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung, die wir in den jeweiligen Sanierungsgebieten fördern“.
Bewohnerinnen und Bewohner können sich selbst einbringen
Gefördert werden nichtinvestive Projekte, die insbesondere zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier, zur Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen und zur Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements sowie zur Verbesserung des Stadtteilimages beitragen.
Die Fördermittel können für einen Verfügungsfonds, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner und sonstigen Akteure im Quartier selbst über den Einsatz entscheiden, für sonstige nichtinvestive Projekte oder zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements verwendet werden. „Damit können sich die Bewohnerinnen und Bewohner selbst einbringen“, so die Ministerin.
Anträge auf Finanzhilfen aus dem NIS-Programm können Kommunen mit Sanierungsgebieten vorrangig der „Sozialen Stadt“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ oder des Landessanierungsprogramms stellen. Die Finanzhilfen erhalten die Städte und Gemeinden. Sie tragen in der Regel rund 40 Prozent der Kosten selbst bei. Für ein Sanierungsgebiet können innerhalb von fünf Jahren maximal 100.000 Euro bewilligt werden.
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Wirtschaftsministerium: Kontinuierliche Entwicklung von Städten und Gemeinden