Coronavirus

Wenn Landesbedienstete in Risikogebiete reisen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)

Das Innenministerium trifft Regelungen für Landesbedienstete, die in Corona-Risikogebiete reisen. Entsprechende Hinweise wurden an die Behörden des Landes herausgegeben.

„Das Coronavirus macht keinen Urlaub. Denken wir daran, wie das Virus zu Beginn der Corona-Pandemie in vielen Fällen zu uns ins Land kam – durch heimkehrende Urlauber, die ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hatten. Beamte und Arbeitnehmer des Landes, die in Risikogebiete reisen, gefährden ihre eigene Gesundheit, ihre Dienstleistungsbereitschaft und die Gesundheit der Menschen, denen sie versprochen haben zu dienen. Für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg, egal ob Beamte oder Arbeitnehmer, die bewusst in ein Corona-Risikogebiet reisen, sollen deshalb vergleichbare Regeln gelten wie für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft. Entsprechende Hinweise haben wir heute an die Behörden des Landes herausgegeben“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Konsequenzen nach Reisen in Risikogebiete

„Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einem aktuellen ärztlichen Zeugnis nachweisen, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen – sie können zur Arbeit gehen. Wer in Quarantäne muss, hat sicherzustellen, dass er nach der Rückkehr aus dem Urlaub im Homeoffice arbeiten kann. Ist das nicht möglich, muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Gleitzeitguthaben aufbrauchen oder Urlaub nehmen. Falls diese aufgebraucht sind, müssen Beamtinnen und Beamte Urlaub unter Wegfall der Bezüge einsetzen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

„In jedem Fall bedarf es einer Einzelfallentscheidung, die den jeweiligen zugrundeliegenden Umständen Rechnung trägt. Wenn zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit eines nahen Familienangehörigen eine Reise in ein Risikogebiet notwendig ist, können Ausnahmen von diesen Regeln gelten. Für Reisen in Risikogebiete zur reinen Erholung gelten freilich keine Ausnahmen“, so Minister Thomas Strobl.

Die Regelung gilt nur, wenn das Gebiet bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet eingestuft war.

Vertrauen in Beschäftigte des Landes

Auf Grund der durch das Grundgesetz garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit steht es Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes grundsätzlich frei, Reisen in Risikogebiete zu unternehmen. Die erforderliche Risikoabschätzung bleibt der autonomen Entscheidung des Einzelnen überlassen. „Ich habe Vertrauen darauf, dass unsere Beschäftigten im Land diese Entscheidung verantwortungsvoll treffen“, sagte Minister Thomas Strobl.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Strasse

Querspange Erbach der B 311 freigegeben

Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)
Gesundheit

Ergebnisse des Long COVID-Forschungsprojekts

von links nach rechts: Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth, Dr. Horst Mehl, Staatssekretär Siegfried Lorek
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Dr. Horst Mehl

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Verkehr

Ortsumfahrung Güglingen-Pfaffenhofen freigegeben

Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.
Familie

Landesfamilienpass auch 2025 mit vielen Vergünstigungen

Luchs Verena
Artenschutz

Dritter Luchs in Baden-Württemberg ausgewildert

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Haushalt

Landeshaushalt 2025/2026 verabschiedet

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Landes- und Regionalplanung

Änderungen des Landesplanungsgesetzes

Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)
Justiz

Rund 276 Neustellen für die Justiz

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024

Vier Personen
Justiz

Präsident des Landgerichts Tübingen tritt in Ruhestand

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Wichtige Weichen für schnelleres und einfacheres Bauen

Fußgängerzone in Baden-Baden (Bild: © dpa).
Stadtentwicklung

Rund 1,7 Millionen Euro für regionale Innenstadtberater

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

Landesfinalistin beim Female Founders Cup gekürt