Mit dem „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Land den Kunst- und Kulturbereich. Die Landesregierung hat für 2021 weitere Corona-Hilfen für Kunst und Kultur von insgesamt 28 Millionen Euro beschlossen. Neu ist ein Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten.
Um den Kunst- und Kulturbereich zu unterstützen, hat das Kunstministerium im Mai den „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ aufgelegt und seitdem eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen wie auch eine Corona-Hotline auf den Weg gebracht. Das Landeskabinett hat nun für 2021 weitere Corona-Hilfen für Kunst und Kultur in einem Gesamtumfang von 28 Millionen Euro beschlossen. Das Maßnahmenpaket setzt sich zusammen aus der Weiterführung des Soforthilfeprogramms für die Vereine der Breitenkultur (zehn Millionen Euro) und des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“ (drei Millionen Euro). Neu ist ein Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in Baden-Württemberg. Sie sind durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffen und unter existentiellen Druck geraten.
„Wir dürfen jetzt nicht nachlassen mit unser Unterstützung. Wir setzen daher die dringend erforderlichen Hilfen für die gesamte Breitenkultur und die Kultureinrichtungen im Land fort und erweitern sie um einen wichtigen Baustein“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer. „Insbesondere die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in allen Sparten sind massiv betroffen. Durch die seit November geltenden Schließungen des Kulturbereichs und den neuerlichen Lockdown verschärft sich die Situation, da sie kaum noch Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten haben. Für sie legen wir jetzt ein neues Stipendienprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro auf. Mit diesen Einzelstipendien wollen wir die freischaffende Kunstszene darin unterstützen, ihre Arbeit trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen“, so Bauer.
Neues Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (Musik, Bildende Kunst und neue Medien, Literatur, Darstellende Künste, Kleinkunst) mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg. Mit Projektstipendien von je 3.500 Euro sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen, nachdem ihnen durch die pandemiebedingten Einschränkungen ihre Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten entzogen wurden. Die Stipendien sollen freischaffende Künstlerinnen und Künstler unterstützen und motivieren, neue Projekte zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Formen der Präsentation zu entwickeln.
„Unser Ziel ist es, eine drohende dauerhafte Beschädigung der vielfältigen Kunstlandschaft in Baden-Württemberg durch die Folgen der Corona-Pandemie zu verhindern. Die neuen Projektstipendien sind hierbei ein entscheidender Baustein. Sie garantieren Musikerinnen und Sängern, Tänzern und Autorinnen, bildenden Künstlern und Schauspielerinnen, das heißt Kunstschaffenden aller Sparten, in dieser außergewöhnlich herausfordernden Zeit finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Arbeit“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.
Die Stipendien richten sich auch an die Absolventinnen und Absolventen der Kunst- und Musikhochschulen, der Popakademie, der Filmakademie und der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg, wenn der Abschluss 2019, 2020 oder bis zur Ausschreibung des Programms erfolgt ist. „Gerade diese Absolventinnen und Absolventen sind besonders betroffen, da die Auswirkungen der Pandemie ihnen erschwert, im Kultursektor Fuß zu fassen“, erläuterte Petra Olschowski.
10 Millionen Euro-Soforthilfeprogramm für Vereine der Breitenkultur
Auch die Vereine der Breitenkultur sind von der temporären Untersagung des Spiel- und Probebetriebs in besonderer Weise betroffen. Um das Wiederaufleben des Vereinslebens trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, haben die Vereine der Breitenkultur sowie die vom Land geförderten Kunstvereine in diesem Jahr finanzielle Zuwendungen erhalten. Bis jetzt haben 22 Landes- und Regionalverbände Soforthilfe für ihre rund 9.000 Mitgliedsvereine in Anspruch genommen und damit die zur Verfügung gestellten zehn Millionen Euro nahezu ausgeschöpft. „Um die Vereine weiterhin dabei zu unterstützen, den Umgang mit der Corona-Pandemie zu organisieren und das Vereinsleben, soweit möglich, aufrechtzuerhalten, werden wir die finanzielle Unterstützung auch im kommenden Jahr mit 10 Millionen Euro fortführen. Für größere Vereine von überörtlicher Bedeutung, die in eine besondere Notlage geraten, steht auch der Nothilfefonds für Kunst- und Kultureinrichtungen zur Verfügung“, so Bauer weiter. Im Umfang von bis zu 32,5 Millionen Euro unterstütze das Land wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen.
Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ wird fortgeführt
Mit dem Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ hat das Ministerium in diesem Jahr bereits dazu beigetragen, dass Kultureinrichtungen, Vereine der Breitenkultur sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler ihre Arbeit trotz der Corona-bedingten Einschränkungen fortsetzen konnten. Die Nachfrage war mit insgesamt über 1.000 eingereichten Anträgen enorm. Insgesamt wurden 399 Projekte aus allen Sparten in ganz Baden-Württemberg gefördert. In den kommenden Monaten sind weitere Einschränkungen und Einnahmeausfälle im Kunst- und Kulturbereich zu erwarten. Damit der Spiel- und Produktionsbetrieb fortgesetzt werden kann, sobald die Auflagen dies erlauben, sind weitere Hilfen notwendig. „Wir werden ‚Kunst trotz Abstand‘ daher im kommenden Jahr fortsetzen und mit Mitteln in Höhe von drei Millionen Euro weitere Projekte bis zum Jahresende 2021 ermöglichen“, sagte Ministerin Bauer.
Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ wird vom Kunstministerium Anfang 2021 ausgeschrieben. Die Ausschreibung des Stipendienprogramms für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten soll in zwei Tranchen Anfang und Mitte 2021 erfolgen. Mittel aus dem Nothilfefonds für größere Kunst- und Kultureinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung können für das Jahr 2020 bereits beantragt werden, eine Antragstellung für das Jahr 2021 ist ab Anfang 2021 möglich. Die aktuellen Unterlagen sind beim Kunstministerium zu finden.
Die Mittel aus dem Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur werden über die Landes- und Regionalverbände an die ihnen angeschlossenen Vereine der Amateurmusik, an Trachtenvereine, Amateurtheatergruppen, Vereine der Fastnacht und des Karnevals sowie Kunstvereine ausgezahlt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Für Fragen zu den Unterstützungsleistungen für Kunst- und Kreativschaffende während der Corona-Krise hat die MFG Baden-Württemberg auf Initiative des Kunstministeriums eine Corona-Hotline eingerichtet. Von Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sind Expertinnen und Experten erreichbar, die Fragen beantworten. Zu erreichen ist die Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 90715 413.
Medien- und Filmgesellschaft: Corona-Hotline und Informationen für Kultur- und Kreativschaffende
Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand
Um einen guten Umgang mit den coronabedingten Einschränkungen zu finden und den Kunst- und Kulturbereich zu stärken, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt. Der Masterplan umfasst finanzielle Unterstützung wie auch beratende und organisatorische Maßnahmen und wird entsprechend der Corona-Lage im Land angepasst und fortgeschrieben.
Kunstministerium: Masterplan Kultur
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