Der Bund und das Land stellen weitere 1,4 Millionen Euro an Fördermitteln für die Flurneuordnung Schefflenz – Oberschefflenz bereit. Durch das Flurneuordnungsverfahren wird das ländliche Wegenetz umfassend modernisiert. Zudem wird der Lebensraum von Rebhühnern verbessert und mit Nahrungshabitaten aufgewertet.
„In den kommenden Jahren wird das ländliche Wegenetz von Oberschefflenz grundlegend erneuert. Mehrere Kilometer an neuen Wegen, aber auch etliche Hektar an Landschaftspflegemaßnahmen, werden sukzessive umgesetzt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 13. Januar 2023 anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids von 1,4 Millionen Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Schefflenz – Oberschefflenz (Nord).
Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan ist das Kernstück einer jeden Flurneuordnung. Im Verfahren Schefflenz – Oberschefflenz (Nord) wurde dieser im September 2022 fertiggestellt. Er beinhaltet primär den Neu- und Ausbau von über zehn Kilometern an land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Fast genauso viele nicht mehr benötigte Wege werden rekultiviert, um die Schlaglängen zu vergrößern und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Ebenso enthält der Plan aber auch Maßnahmen zur Gewässerentwicklung. Beispielsweise werden in Schefflenz Abschnitte des Auebächleins umgestaltet, so dass die Gewässerdurchlässigkeit verbessert wird.
Überregional bedeutsames Rebhuhnvorkommen in Schefflenz
Zudem umfasst der Plan auch Maßnahmen der Landschaftspflege. In der Planungsphase wird stets der ökologische Artenbestand erhoben und aufgrund dessen besondere Aufwertungen geplant. In Schefflenz gibt es ein überregional bedeutsames Rebhuhnvorkommen. Die Anlage mehrerer Buntbrachen wird deren Lebensraum verbessern und mit Nahrungshabitaten aufwerten.
„Aufgrund der heutigen Bewilligungsübergabe verfügt die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung über alle Finanzmittel, um seine geplanten Maßnahmen in die Realität umzusetzen“, teilte Minister Peter Hauk bei der Übergabe des Förderbescheides an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft mit.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung und Landentwicklung
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung