Besonders steile Weinberge innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg werden ab 2018 stärker gefördert. Mit dem neuen Programm soll der Steillagenweinbau in der Fläche erhalten werden.
„Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die ökologisch wertvollen Weinbausteillagen und gewachsenen Weinbaukulturlandschaften zu erhalten. Nachdem Mitte 2017 die Zustimmung der EU-Kommission zur neuen Steillagenförderung ab 2018 vorlag, konnte mit dem Programm gestartet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich einer Veranstaltung über die Europäische Weinbaupolitik des Europe Direct Informationszentrums Stuttgart in der Alten Kelter der Weingärtnergenossenschaft Rohracker e.G. in Stuttgart.
Bereits von Ende Oktober bis 31. Dezember 2017 konnten die Betriebe ihre Absicht zur Teilnahme am Förderprogramm bei den unteren Landwirtschaftsbehörden anzeigen. Anträge können nun über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2018 gestellt werden. „Die Antragsteller müssen sich für fünf Jahre verpflichten, an dem Programm teilzunehmen. Für 2018 gehen wir von einer beantragten Fläche von bis zu 350 Hektar aus, die in den nächsten Jahren weiter wachsen wird. Der Einstieg in das Förderprogramm ist auch in den Folgejahren möglich“, erklärte der Minister.
Förderfähig seien nur sehr steile Weinberge innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 Prozent und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssten. „Mit dem neuen Programm sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten“, so Minister Hauk. Deshalb sei beim neuen Programm der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag auf 150 Euro geplant worden, was einer Mindestantragsfläche von fünf Ar entspreche. Es sei eine Förderung von bis zu 3.000 Euro je Hektar und Jahr vorgesehen.
Steillagenweinbau
Der Steillagenweinbau ist ein Markenzeichen für den baden-württembergischen Weinbau. Vor allem die Terrassen- und Handarbeitslagen haben einen hohen kulturellen und ökologischen Wert. Rund fünf Prozent der Weinbauflächen in Baden-Württemberg sind Terrassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden können. Durch den Handarbeitsaufwand sind diese Lagen für viele Winzer unrentabel geworden und es besteht die Gefahr, dass sie sukzessive aufgegeben werden. Neben dem enormen Bewirtschaftungsaufwand der Steillagen stellt auch der Erhaltungsaufwand der Mauern eine große Herausforderung dar. Wenn Steillagen aufgegeben werden, verbuschen die Flächen und die Mauern fallen ein. Eine einzigartige Kulturlandschaft mit ihrer besonderen Bedeutung für die Ökologie droht dann zu verschwinden. Bislang wurden Weinbausteillagen im Rahmen des FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) lediglich mit 900 Euro je Hektar und Jahr gefördert.