Das Kultusministerium hat für die diesjährigen Abschlussprüfungen an den Schulen pandemiebedingte Anpassungen vorgenommen. Das bedeutet mehr Lernzeit, mehr Prüfungszeit und mehr Auswahl für jeden Einzelnen.
Eines der zentralen Ziele des Kultusministeriums ist es, die Qualität aller Abschlüsse sowie faire und rechtssichere Prüfungsbedingungen zu gewährleisten. Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Nachteile aufgrund der Corona-Pandemie haben. „Bereits im vergangenen Schuljahr haben wir den Schülerinnen und Schülern faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen zugesagt. Dieses Versprechen haben wir eingelöst, und es gilt selbstverständlich auch für das aktuelle Schuljahr“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Wir nutzen alle Möglichkeiten für faire Prüfungsbedingungen und erweitern im Interesse der angehenden Absolventinnen und Absolventen alle möglichen Spielräume.“
Das Kultusministerium hat alle weiterführenden und beruflichen Schulen über die pandemiebedingten Anpassungen bei den zentralen Abschlussprüfungen informiert. Im Folgenden findet sich ein Überblick der zentralen Anpassungen. Verschiedene spezielle Regelungen für berufliche Bildungsgänge werden den jeweiligen Schülerinnen und Schülern durch die Schule bekannt gegeben.
Mehr Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfungsaufgaben wird verlängert. Für diese haben die Schülerinnen und Schüler bei den anstehenden Prüfungen eine halbe Stunde mehr Zeit, wenn die Gesamtbearbeitungszeit 180 Minuten und mehr beträgt. Ist diese kürzer, verlängert sich die Bearbeitungszeit um 15 Minuten.
Mehr Aufgaben zur Vorauswahl für die Lehrkräfte
Das Kultusministerium hat darüber hinaus festgelegt, dass in den allgemeinbildenden Bildungsgängen bei allen Fächern mit schriftlichen Prüfungen mehr Aufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkräfte angeboten werden, um bei ihrer Wahl passgenau auf den erteilten Unterricht eingehen zu können. „So können die Lehrerinnen und Lehrer sicherstellen, dass auch nur die Themen abgeprüft werden, die ausführlich im Unterricht behandelt wurden“, sagt die Ministerin. Dies betrifft alle Abschlussprüfungen, die Anzahl der zur Auswahl stehenden Aufgaben ist dabei abschluss- und fachabhängig. Die Anzahl, Art und Struktur der Aufgaben, die den Schülerinnen und Schülern in den einzelnen Fächern vorgelegt werden, bleiben aber vollständig erhalten. Auch bei den beruflichen Schulen wurden abhängig von den einzelnen Bildungsgängen zusätzliche Wahlmöglichkeiten eingeräumt, um eine bessere Passung von Unterricht und Prüfung zu gewährleisten. Außerdem wurden die Schwerpunkte bei den Prüfungsthemen angepasst. So werden beispielsweise den Schülerinnen und Schülern der Berufsoberschule im Fach Deutsch anstelle von fünf Aufsatzthemen in diesem Schuljahr sechs zur Auswahl gestellt.
Das Kultusministerium hat zudem das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg beauftragt, die bereits erstellten Prüfungsaufgaben angesichts der pandemiebedingten Sondersituation nochmals kritisch hinsichtlich des Umfangs und des Schwierigkeitsgrads in den Blick zu nehmen.
Zwei bis drei Wochen mehr Lernzeit
Da die Zeit der Schulschließungen für die diesjährigen Abschlussklassen in eine Phase der Erarbeitung von Prüfungsinhalten fiel, hat die Kultusverwaltung schon im Juli 2020 die Termine der Abschlussprüfungen verschoben, um zusätzliche Zeit für Unterricht und Prüfungsvorbereitung zu ermöglichen. Damit haben die Schülerinnen und Schüler – je nach Schulart – zwei bis drei Wochen mehr Lernzeit. Die meisten Prüflingsteilnehmer können also noch die Pfingstferien nutzen, um sich auf die Abschlussarbeiten vorzubereiten. Auch in den beruflichen Vollzeitschulen wurden die Prüfungstermine – wo immer möglich – auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Fokus auf Abschlussprüfungen
Darüber hinaus wurde der zu behandelnde Stoff schon zu Beginn des aktuellen Schuljahrs abgespeckt: So muss nur das Kerncurriculum behandelt werden. Dieses umfasst die verbindlichen Inhalte des Bildungsplans und macht drei Viertel des Unterrichts aus. Das Schulcurriculum, das die Schulen nutzen können, um eigene Schwerpunkte zu setzen, ist nicht verbindlich. Diese Zeit können die Schulen nutzen, um Inhalte, die aufgrund der Pandemie nicht behandelt werden konnten, noch einmal zu vertiefen und zu wiederholen. Darüber hinaus hat das Kultusministerium die Schulen gebeten, den Unterricht der Abschlussklassen im Schuljahresverlauf zunehmend auf Prüfungsinhalte zu fokussieren.
Sondersituation bei der Bewertung im Blick
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen die besonderen Umstände dieses und des vergangenen Schuljahres auch bei der Bewertung berücksichtigen. Wie schon im Jahr 2020 sind die Lehrkräfte aufgefordert, bei der Korrektur der Abschlussprüfungen auch in diesem Jahr die mit Corona einhergehende Sondersituation pädagogisch angemessen zu bedenken.
Freie Wahl beim Termin
Wie schon im vergangenen Jahr können die Schülerinnen und Schüler auch bei den anstehenden Abschlussprüfungen 2021 frei wählen, ob sie diese am Haupt- oder am Nachtermin schreiben. So bleibt den angehenden Absolventinnen und Absolventen, die noch mehr Vorbereitungszeit benötigen oder ihre Prüfungen aus anderen persönlichen Gründen später schreiben möchten, mehr Spielraum. Aufgrund der späteren Prüfungstermine kann dann ein möglicher Nach-Nachtermin allerdings erst im September erfolgen.
Erweiterte Möglichkeiten beim freiwilligen Wiederholen
Auch im aktuellen Schuljahr wird eine freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe nicht als „Wiederholung wegen Nichtversetzung“ gewertet. Damit bleibt die Option erhalten, eine Klasse erneut aus sich heraus zu wiederholen. Die Möglichkeit zur freiwilligen Wiederholung ist auch in den Klassenstufen möglich, in denen sie bislang ausgeschlossen war. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe haben außerdem die Möglichkeit, eine Jahrgangsstufe im folgenden Schuljahr freiwillig zu wiederholen, ohne dass dies auf die Höchstverweildauer in der Oberstufe angerechnet wird.
Verlängerter Zeitraum für Prüfungsrücktritt
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an allen Schularten bis eine Woche vor Prüfungsbeginn von der Prüfungsteilnahme zurücktreten zu können. Dies gilt allerdings nicht für einzelne Fächer, sondern für die Prüfung insgesamt.
Angepasste Versetzungsentscheidungen
Anders als im abgelaufenen Schuljahr sollen derweil nun wieder Leistungen über die Versetzung entscheiden. Ein erneutes automatisches Aufrücken in die nächsthöhere Klassenstufe wäre aus pädagogischen Gründen nicht sinnvoll, da hier die Gefahr bestünde, dass Schülerinnen und Schüler mit zu großen Rückständen in das neue Schuljahr starten. Aufgrund der besonderen Umstände durch die Pandemie gilt aber in diesem Schuljahr, dass die Versetzungsentscheidung aufgrund dieser Umstände verschoben werden kann. Das heißt, dass erst im kommenden Schuljahr – spätestens zum Halbjahr – anhand der bis dahin in der nächsten Klassenstufe erbrachten Leistungen über die Versetzung entschieden wird. Außerdem können Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen auch auf Probe in die nächsthöhere Klasse aufgenommen werden.
Vereinfachungen im Korrekturverfahren
Auch im Jahr 2021 kommt das vereinfachte Korrekturverfahren zum Einsatz. Dabei finden Erst- und Zweitkorrektur an der eigenen Schule statt – und auch die Korrekturmodalitäten sind anders als sonst, um die Wege und den Verwaltungsaufwand deutlich zu verringern. „Wir haben an allen uns möglichen Stellschrauben gedreht. Sowohl in Bezug auf die Vorbereitung als auch auf die Prüfungsinhalte, den Ablauf und die Bewertung“, sagt Eisenmann und fährt fort: „Ich bin mir sicher, dass wir den angehenden Absolventinnen und Absolventen damit faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bieten – und sie diese genauso gut meistern werden wie die vorherigen Jahrgänge.“ Die Ergebnisse der Abiturprüfungen im Jahr 2020 beispielsweise bewegten sich im Rahmen der vergangenen Jahre und haben das Resultat des Abiturs 2019 im Schnitt sogar leicht übertroffen. Das Kultusministerium wird den weiteren Verlauf des Schuljahres genau verfolgen und gegebenenfalls nachjustieren, sofern dies erforderlich werden sollte.
Termine der Prüfungen
- Haupttermin: 4. bis 21. Mai
- Nachtermin: 8. bis 23. Juni
- Mündliche Prüfungen: 12. bis 23. Juli
- Haupttermin: 8. bis 18. Juni
- Nachtermin: 25. Juni bis 1. Juli
- Mündliche Prüfungen: 12. bis 16. Juli
- Haupttermin: 8. bis 18. Juni
- Nachtermin: 25. Juni bis 1. Juli
- Mündliche Prüfungen: 12. bis 16. Juli
- Haupttermin: 8. bis 15. Juni
- Nachtermin: 25. bis 29. Juni
- Mündliche Prüfungen: 12. bis 16. Juli
Kultusministerium: Zentrale Prüfungstermine beruflicher Vollzeitschulen Schuljahr 2020/21 (PDF)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Termine und Informationen zum Abitur
Kultusministerium: Abschlussprüfung an Realschulen
Kultusministerium: Prüfungsregelungen Werkrealschule/Hauptschule
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