Seit Anfang März können Kommunen Impfungen auch vor Ort durch mobile Impfteams anbieten. Bislang wurden bereits 205 Vor-Ort-Aktionen durchgeführt und insgesamt mehr als 21.100 Menschen über 80 Jahren geimpft.
Impfungen finden in Baden-Württemberg nicht nur in den Impfzentren statt. Seit Anfang März ermöglicht ein Konzept des Sozialministeriums den Kommunen, Impfungen auch vor Ort durch mobile Impfteams anzubieten. Davon profitieren vor allem ältere Personen, die nicht mehr so mobil sind und für die der Weg in ein Impfzentrum oftmals mit größeren Anstrengungen verbunden ist. Bislang wurden bereits 205 Vor-Ort-Aktionen durchgeführt und insgesamt mehr als 21.100 Menschen über 80 Jahren geimpft.
„Ich freue mich, dass zahlreiche Kommunen unser Angebot sehr engagiert umgesetzt haben, um ihren Bürgerinnen und Bürgern Impfungen vor Ort anzubieten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Noch bevor demnächst nun die Impfungen in den Praxen starten, konnten ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen bereits direkt mit einer Impfung versorgt werden. Wir wollen deshalb an diesem Erfolgsmodell festhalten und weitere Kommunen animieren, Impftermine vor Ort anzubieten.“
Wohnortnahes Impfangebot für Seniorinnen und Senioren
Die Vor-Ort-Impfungen ergänzen die Struktur der Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren. Die dort angesiedelten mobilen Impfteams können Personengruppen, die nicht oder nur mit großem Aufwand in einem Zentrum geimpft werden können, flexibel eine Impfung ermöglichen. Nachdem die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen weitgehend abgeschlossen sind, besteht mit den lokalen Impfmöglichkeiten durch Kommunen ein wohnortnahes Impfangebot für viele zuhause lebende Seniorinnen und Senioren.
Ein vom Ministerium zur Verfügung gestellter Handlungsleitfaden (PDF) beschreibt dazu unter anderem die Voraussetzungen, die Abläufe und die Auswahl sowie Anforderungen an die Kommunen. Diese organisieren den Termin vor Ort, das Land stellt den Impfstoff sowie das mobile Impfteam zur Verfügung. „Mein Dank geht an alle Kreise und Kommunen, die bereits von dem Angebot Gebrauch gemacht und erfolgreiche Vor-Ort-Impfungen durchgeführt haben. Viele weitere haben bereits ihr Interesse bekundet und werden ihren wenig mobilen Bewohnerinnen und Bewohnern über 80 in Kürze ebenfalls einen Vor-Ort-Impftermin anbieten können“, so Minister Lucha abschließend.
Transparente Kriterien für Auswahl der Kommunen
Bei den Vor-Ort-Impfungen handelt es sich um zeitliche befristete Angebote. Voraussetzungen sind unter anderem, dass im Zuständigkeitsbereich der mobilen Impfteams alle stationären Pflegeeinrichtungen, von denen Rückmeldungen vorliegen und eine Impfbereitschaft gegeben ist, mindestens erstgeimpft sind und alle Zweitimpfungen terminiert sind. Daneben dürfen die mobilen Impfteams nicht durch andere Einsätze bei besonders vulnerablen Gruppen gebunden sein, beispielsweise in Tagespflegeeinrichtungen oder betreutem Wohnen. Die Impfzentren sind auch aufgefordert, vorher zu prüfen, inwieweit in weiteren angrenzenden Landkreisen noch Unterstützungsbedarf bei den Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen besteht. Dieser hat im Einzelfall ebenfalls Vorrang.
Der Handlungsleitfaden formuliert diese klaren Bedingungen sowie einheitliche und transparente Kriterien, nach denen die mobilen Impfteams die Städte und Gemeinden im Land anfahren: Bei der Auswahl der vorrangig anzufahrenden Kommunen sind die Entfernung zum nächsten Impfzentrum sowie die Verkehrsanbindung die entscheidenden Kriterien. Daneben sollte auch die Anzahl der potenziellen Impflinge in die Auswahl mit einbezogen werden. Ansprechpartner für die Vor-Ort-Impftermine sind die jeweiligen Gemeinden.
Fragen und Antworten zur Impfung und zu den Impfzentren in Baden-Württemberg
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