Die Heizungs- und Kachelofenbranche und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg haben einen Kompromiss zur künftigen Regelung zur Luftreinhaltung in Stuttgart gefunden. Demnach werden in die vorgesehenen Ausnahmen auch die Kamine der neuesten Generation einbezogen. Diese umschließt die meisten seit 2015 installierten Öfen.
„Die Gespräche mit den Branchenvertretern waren fruchtbar. Wir erfahren auch aus den Unternehmen Unterstützung für die Luftreinhaltung und treten nun gemeinsam für die neue Verordnung ein”, begrüßt Minister Winfried Hermann die gefundene Regelung.
Die Verbandsvertreter wiesen darauf hin, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wichtig sind, wenngleich die Holzfeuerungen einen geringeren Beitrag zur Feinstaubbelastung leisten als der Straßenverkehr.
Zum Hintergrund der Regelung erklärt Stefan Eisele, Präsident des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg: „Für moderne Öfen, wie sie jetzt im Handel erhältlich sind, gilt seit 2015 bundesweit ein neuer Grenzwert. Sie dürfen nur noch etwas mehr als die Hälfte der Menge Feinstaub ausstoßen wie es Öfen vor 2015 dürfen.”
Zur Luftreinhaltung betonte Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.: „Wir unterstützen die Landesregierung bei dem Ziel, sauberere Luft in Stuttgart zu erreichen. Hierzu müssen alle beitragen.”
Zur Ofenerneuerung sagt Guido Eichel von der Einkaufsgenossenschaft Hagos eG: „Wer sein altes Gerät durch einen solchen modernen Ofen ersetzt, erfährt keine Einschränkung durch die Verordnung.“
Die Bedeutung für das Handwerk hebt Dietmar Zahn vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg hervor: „Kunden, die sich beim Austausch an einen Ofen-Fachbetrieb wenden, haben damit langfristig Investitionssicherheit. Das ist gut für die Luft in Stuttgart und gut für die Arbeitsplätze im Handwerk.“
Das Verkehrsministerium kündigte an, dass die Verordnung nun schnellstmöglich durch die Landesregierung verabschiedet werden könne und noch während der laufenden Periode des Feinstaubalarms in Kraft treten kann.