Justiz

Verfassungsgerichtshof arbeitet künftig digital

Baden-Württemberg ist Vorreiter für eine moderne Justiz. Der Verfassungsgerichtshof führt zum 1. November 2024 den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Verfahrensakte ein.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schild des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg am Eingang.

Mit dem Inkrafttreten des § 15a Verfassungsgerichtshofsgesetz (VerfGHG) wird am 1. November 2024 um 0.00 Uhr der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen rechtswirksam, schnell und sicher elektronisch an den Verfassungsgerichtshof übermittelt werden. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, verfahrensbezogene Dokumente per Post oder Telefax beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.

Gleichzeitig mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs wird beim Verfassungsgerichtshof die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Malte Graßhof, bedankte sich ausdrücklich bei der Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, für die dabei geleistete Unterstützung durch das Justizministerium. „Die elektronische Akte der baden-württembergischen Justiz hat sich hervorragend bewährt, gerade auch im Bundesvergleich. Die volle elektronische Aktenführung in Kombination mit dem elektronischen Rechtsverkehr beschleunigt die Übermittlung und vereinfacht die Bearbeitung“, sagte Prof. Dr. Graßhof.

Vorreiter für eine moderne Justiz

„Baden-Württemberg ist Vorreiter für eine moderne Justiz. Als erstes Land hat Baden-Württemberg die vollelektronische Gerichtsakte außerhalb des Strafbereichs bereits seit Ende 2023 flächendeckend eingeführt. Mit dem Anschluss des Verfassungsgerichtshofs an die elektronische Gerichtsakte ist sichergestellt, dass die Akten der baden-württembergischen Gerichte ohne Medienbrüche schnell und einfach vorgelegt werden können. Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Prozessaktenführung finden künftig auch auf den Verfassungsgerichtshof Anwendung. Die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesammelten positiven Erfahrungen können damit unmittelbar für den Verfassungsgerichtshof fruchtbar gemacht werden“, erklärte Ministerin Gentges.

Elektronische Einreichung ab 1. Februar 2025 verpflichtend

Ab dem 1. Februar 2025 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts zur elektronischen Einreichung ihrer Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen verpflichtet. Eine Einreichung auf anderem Wege ist für sie dann nicht mehr rechtswirksam möglich. Dazu verfügen sie über sogenannte sichere Übermittlungswege, wie beispielsweise das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). Darüber werden mit den baden-württembergischen Gerichten monatlich bereits über eine Million Nachrichten ausgetauscht. Auch Bürgerinnen und Bürger können am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Ihnen steht als sicherer Übermittlungsweg das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder das Mein Justizpostfach (MJP) zur Verfügung. Wichtig ist: Per E-Mail können weiterhin keine verfahrensbezogenen Dokumente rechtswirksam eingereicht werden.

Der Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern liegt diese Voraussetzung nicht vor. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.

Quelle:

Gemeinsame Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg und des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden.
Arbeitsmarkt

Nur leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit im Land

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Land fördert Modell­projekte der Sprachförderung

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Erneuter Ermittlungserfolg des Landeskriminalamtes

Green Bond BW
Finanzmarkt

Vierte Grüne Anleihe des Landes

Im Kinder- und Jugendhilfezentrum der Heimstiftung Karlsruhe gehen unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz UMA, einen Flur entlang. (Foto: © dpa)
Migration

Flüchtlingsaufnahme wird neu geregelt

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
Zirkuläres Bauen

Land veröffentlicht Leitfaden zum zirkulären Bauen

Photon
Innovation

Land entwickelt Regional­förderung strategisch weiter

Steuerschätzung

Land nimmt weniger Steuern ein

Ehemalige Chapel auf dem Hospitalgelände in Heidelberg
Städtebau

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Katastrophenschutzuebung Magnitude
Katastrophenschutz

Erstes Fazit der EU-Katastrophenschutzübung Magnitude

Katastrophenschutzuebung Magnitude
Katastrophenschutz

EU-Katastrophenschutzübung abgeschlossen

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Gesundheit

Lösungen für Medizintechnikbranche

Katastrophenschutzübung Magnitude
Katastrophenschutz

Hauptübungstag der EU-Katastrophenschutzübung Magnitude

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Forschung

Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Wirtschaft

Gutachten „Masterplan Mittel­stand Baden-Württemberg“