Die medizinische Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen erfordert ein enges Zusammenwirken von Ärzteschaft und Pflegepersonal. Eine Checkliste für die strukturierte Zusammenarbeit und zum Ablauf von Visiten sowie eine Rufnummer für den priorisierten Zugang von vollstationären Pflegeeinrichtungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen die Beteiligten bei dieser wichtigen Aufgabe.
Die Checkliste wurde von der Arbeitsgruppe „Ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ unter Beteiligung des Sozialministeriums Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), der Landesverbände der Leistungserbringer für die Langzeitpflege, der Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommunalen Landesverbände erarbeitet.
Mit der von der KVBW eigens für sie eingerichteten Telefonnummer können vollstationäre Pflegeeinrichtungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst ihre Anliegen schnell und individuell kommunizieren. Die strukturierte medizinische Ersteinschätzung erfolgt schneller und Ressourcen werden geschont.
- Nachvollziehbare aktuelle Festlegung von festen Kontaktmöglichkeiten (gegebenenfalls mit Stellvertretung) und ihre Erreichbarkeit:
- In der Pflegeeinrichtung
- In den Wohnbereichen
- In der Arztpraxis
- Festlegung klarer Verantwortlichkeiten der Beteiligten:
- Ansprechperson mit Koordinierungskompetenz in der Pflegeeinrichtung:
- Ist informiert über die zu visitierenden Bewohnerinnen und Bewohner aus Sicht der Pflegeeinrichtung nach Vereinbarung zur Visitenplanung.
- Ärztin/Arzt/Praxismitarbeitende:
- Aktualisierung der Medikations- und Behandlungspläne
- Teilnahme an Gesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung, Fallbesprechungen et cetera
- Übernahme von Assistenztätigkeiten durch Praxismitarbeitende (im Rahmen von Visiten)
- Ansprechperson mit Koordinierungskompetenz in der Pflegeeinrichtung:
- Festlegung zur kontinuierlichen Evaluation der Zusammenarbeit (kontinuierlicher Verbesserungsprozess):
- Zum Beispiel durch regelmäßige Besprechungen der Beteiligten oder durch strukturierten Austausch zu folgenden Fragen: Funktioniert alles reibungslos und effizient? Wo besteht Änderungsbedarf? Was wird konkret an Änderungen vereinbart
- Abstimmung von konkreten Visitenzeiten zwischen Einrichtung und behandelnden Ärztinnen und Ärzten:
- Zu Zeitpunkt, Dauer, Routine- und Vertretungsvisiten
- Festlegung der Aufgaben im Rahmen der Visitenplanung zu den zu visitierenden Bewohnerinnen und Bewohner
- Festlegungen zur Nutzung der Pflegedokumentation während und nach der Visite
- Einsichtnahme und Dokumentation der Ergebnisse in der Pflegedokumentation
- Dokumentation von ärztlichen An- und Verordnungen und deren Abzeichnung durch die Ärztin/den Arzt
- Hinterlegung der relevanten Visiteninhalte und veranlassten Maßnahmen aller visitierten Bewohnerinnen und Bewohner in der Pflegedokumentation.
- Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten bei der Dokumentation