Das Land unterstützt Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker bei Auftritten außerhalb des Landes mit einer „Exportförderung“ von insgesamt 85.000 Euro. Die exzellente Jazzszene in Baden-Württemberg soll so noch mehr über die Grenzen des Landes hinaus bekannt gemacht werden.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert gezielt Konzertauftritte von baden-württembergischen Jazzmusikerinnen und Jazzmusikern außerhalb des Landes. „Mit der Exportförderung von insgesamt 85.000 Euro soll unsere exzellente Jazzszene über die Grenzen des Landes hinaus in anderen Bundesländern sowie im Ausland bekannt gemacht werden“, kündigte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski an. Gefördert werden können Reise- und Aufenthaltskosten von Tourneen sowie von Einzelkonzerten.
„Trotz der Einschränkungen im Kulturbetrieb hat die Jazzszene in Baden-Württemberg in der Pandemie mit beispielhafter Kreativität beeindruckende Musikereignisse geschaffen – eingeschränkt live und online am Bildschirm mit ganz neuen Formaten“, berichtete Petra Olschowski weiter. „Für die zweite Jahreshälfte 2021 hoffen wir alle auf mehr Normalisierung für die Musikszene. Daher schreiben wir jetzt die Förderung von Konzertauftritten für baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker aus.“
Einzelförderung bis zu 8.000 Euro
Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. September 2021 bis 31. März 2022 stattfinden. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Die maximale Förderung pro Ensemble und Projekt beträgt in Deutschland und außerhalb von Baden-Württemberg 2000 Euro, im europäischen Ausland 4000 Euro und international 8000 Euro.
Anträge sind bis zum 15. Juli 2021 über das Online-Formular beim Jazzverband Baden-Württemberg zu stellen. Die Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.