Staatssekretär Andre Baumann hat dem Trägerverein Umweltzentrum Neckar-Fils e. V. in Plochingen einen Förderbescheid über 5.000 Euro übergeben. Mit dem Geld unterstützt das Umweltministerium insbesondere diverse Ausstellungen und Kurse des Umweltzentrums.
Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat dem Trägerverein Umweltzentrum Neckar-Fils e. V. in Plochingen einen Förderbescheid über 5.000 Euro übergeben. Mit dem Geld unterstützt das Umweltministerium insbesondere diverse Ausstellungen und Kurse des Umweltzentrums.
„Die Umwelt- und Naturschutzzentren im Land leisten wertvolle Arbeit für den Umweltschutz, den Naturschutz und die Umweltpädagogik. Viele gute Ideen warten darauf, umgesetzt zu werden,“ sagte der Staatssekretär bei seinem Besuch in Plochingen. „Mit unserer Förderung wollen wir das ehrenamtliche Engagement der Zentren honorieren und dabei helfen, neue Projekte auf den Weg zu bringen.“ Darüber hinaus solle die finanzielle Unterstützung dazu beitragen, dass die Arbeit der Zentren von der Bevölkerung stärker wahrgenommen werde, so Baumann weiter.
Antragsfrist für Förderung endet am 31. Juli 2017
Das Umweltministerium unterstützt die Arbeit von Umwelt- und Naturschutzzentren in freier Trägerschaft in diesem Jahr mit jeweils bis zu 5.000 Euro. Das Geld kommt Projekten in den Bereichen Bildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zugute. Insgesamt stehen im Naturschutzhaushalt dafür 100.000 Euro zur Verfügung.
Über die Förderfähigkeit eines Projekts entscheiden die Regierungspräsidien. Für die Bewilligung von Mitteln bedarf es eines Antrags auf Basis der Landschaftspflegerichtlinie. Erstattet werden können 70 Prozent der Projektkosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Das Projekt muss in diesem Jahr abgeschlossen werden.
In der ersten Antragsrunde wurden verschiedene Projekte mit insgesamt rund 50.000 Euro gefördert. Für eine weitere Bewilligungsrunde können Vereine und Verbände ihre Anträge noch bis zum 31. Juli 2017 bei den Regierungspräsidien einreichen. Sollten die eingereichten Anträge die verbleibende Fördersumme übersteigen, entscheidet das Los.
Antragsunterlagen „LPR Anhang 5“, „LPR Anhang 5.5“ und „LPR Anhang 5.6“