Umweltminister Franz Untersteller hat die vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) vorgebrachte Kritik an der Wirksamkeit des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg als „voreilig und einseitig“ zurückgewiesen. Die Datenbasis, auf die sich der BDH mit seiner Kritik stütze, sei zu dünn, um damit die Wirkungslosigkeit des EWärmeG zu begründen.
Franz Untersteller. „Der BDH macht seit Jahren intensive Lobbyarbeit gegen das EWärmeG, das beim Austausch einer alten gegen eine neue Heizung Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien macht. Um belastbare Aussagen treffen zu können, braucht es aber eine vernünftige Evaluation des EWärmeG. Die haben wir gerade in Auftrag gegeben und bevor sie fertig ist, ist alle Kritik vor allem Stimmungsmache.“
Es reiche nicht aus, einfach nur die Zahl der ausgetauschten Heizungen in Baden-Württemberg mit den Zahlen aus anderen Bundesländern zu vergleichen und daraus Rückschlüsse zu ziehen, ergänzte Untersteller: „Das EWärmeG dient dazu, mehr erneuerbare Energien bei der Gebäudeheizung einzusetzen. Das ist ein qualitativer Ansatz, kein quantitativer. Daran muss sich das EWärmeG messen lassen und zwar über einen längeren Zeitraum.“
Die Sanierung älterer Gebäude sei eine der wesentlichen Maßnahmen, um in Deutschland den Klimaschutz über Energieeffizienz- und Energieeinsparung voranzubringen, sagte Untersteller. Sonst werde das richtige Ziel der Bundesregierung bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, nicht erreicht. Das EWärmeG ist ein mögliches Instrument dafür. Andere Instrumente seien denkbar: „Wichtig ist, dass nicht nur wir in Baden-Württemberg eine Regelung haben, sondern dass wir bundesweit eine Regelung für den Gebäudebestand bekommen. Darum geht es.“