Umsicht ist geboten beim Sammeln von Bärlauch, der Handstrauß ist die Obergrenze. Minister Peter Hauk warnt vor Verwechslungen mit giftigen Pflanzen.
„Mit den jetzt steigenden Temperaturen sprießen die ersten Blätter des Bärlauchs in unseren Wäldern, oftmals riecht man ihn schon von Weitem. Für viele ist die aromatische, leicht knoblauchartig schmeckende Pflanze im Frühjahr eine beliebte Ergänzung beim Kochen und Grillen. Beim Sammeln der Wildpflanze muss man jedoch genau hinschauen, denn eine Verwechslung mit giftigen Pflanzen kann schlimme Folgen haben“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Beim Sammeln von Bärlauch kann es zu Verwechslungen mit anderen Pflanzen wie zum Beispiel dem Maiglöckchen kommen. Diese wachsen zur gleichen Zeit, oft in der Nähe und sehen dem Bärlauch sehr ähnlich, was die Verwechslungsgefahr erhöht. „Bärlauch kann man leicht am Geruch erkennen. Beim Zerreiben von Bärlauchblättern entsteht der typische Knoblauchgeruch. Allerdings nehmen die Hände den Knoblauchgeruch rasch an, sodass dieser Kniff nur am Anfang wirkt“, erklärte Minister Hauk.
Stängel der Pflanzen als Unterscheidungsmerkmal
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal seien die Stängel der Pflanzen. Jedes Bärlauchblatt sprießt an einem einzelnen Stängel aus dem Boden, meist in Gruppen dicht beieinander. Bei Maiglöckchen wachsen hingegen immer zwei Blätter an einem Stängel. Maiglöckchen speichern in ihren Blättern Inhaltsstoffe, die nach dem Verzehr lebensgefährliche Vergiftungen auslösen können. Vergiftungsanzeichen sind Erbrechen, Krämpfe, akute Kreislaufbeschwerden und blutiger Durchfall. Diese Symptome treten bereits zwei bis sechs Stunden nach dem Verzehr auf. Wer nach dem Verzehr von vermeintlichem Bärlauch diese Beschwerden hat, sollte unbedingt einen Arzt aufsuchen.
Das Sammeln von Wildkräutern ist im Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg geregelt. „Wer Bärlauch sammeln möchte, kann dies bis zu einem Umfang von einem Handstrauß tun“, erklärte Minister Hauk. Dies habe besonders umsichtig und pfleglich zu erfolgen. Da die Wälder lediglich zum Zwecke der Erholung betreten werden dürften, sei das Sammeln für gewerbliche Zwecke im Wald nur mit Genehmigung möglich.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis