Das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt haben Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen herausgegeben.
In Baden-Württemberg starten die Kinder und Jugendlichen in dieser Woche in die Sommerferien. Das sind die ersten großen Ferien in Corona-Zeiten, und viele Eltern stellen sich schon jetzt die Frage: Was passiert nach ihrer Rückkehr, wenn im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Erkältungswelle durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen rollt? Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben hierfür Empfehlungen herausgegeben, die ab sofort an die Schulen und Kindertageseinrichtungen verschickt werden und in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.
Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem in die Kita oder Schule
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Ohne panisch zu sein, müssen wir trotzdem alle – Eltern, Ärzte, Pädagogen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern.“
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Die Kitas, Schulen und Eltern, aber auch die Kommunen, freien Träger und Ärzte brauchen Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern. Ich bin froh, dass das Landesgesundheitsamt nun einheitliche Regelungen vorgelegt hat und den Einrichtungen und Familien damit klar verständliche und medizinisch sinnvolle Empfehlungen an die Hand gibt.“
Einigung beim „Schnupfengipfel“
Beim so genannten „Schnupfengipfel“ hatten sich das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium gemeinsam mit Fachleuten auf die Formulierung der Empfehlungen geeinigt, die das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt nun vorgelegt haben. Diese besagen unter anderem:
Kinder die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).
Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
- Fieber (ab 38,0°C)
Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung - Trockener Husten, das heißt ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie zum Beispiel Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
- Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin beziehungsweise Kinder- und Jugendarzt/-ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.
Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle beziehungsweise Schule uneingeschränkt besuchen.
Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.
Die Empfehlungen sind auch auf der Webseite des Sozialministeriums unter Fachinformationen abrufbar.