Das Land stellt für das Programmjahr 2021 rund zehn Millionen Euro zur Co-Finanzierung kommunaler Tourismuseinrichtungen zur Verfügung.
Tourismusminister Guido Wolf hat die Programmausschreibung 2021 für das Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes bekanntgegeben. Das Land stellt für das Programmjahr 2021 rund zehn Millionen Euro Fördermittel zur Co-Finanzierung kommunaler Tourismuseinrichtungen zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, Nachhaltigkeit und Qualität, die touristische Entwicklung strukturschwächerer Gebiete und den Erholungs- und Freizeitwert von Tourismusinfrastruktureinrichtungen zu stärken.
Die Ausschreibung für das Tourismusinfrastrukturprogramm kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem der Tourismus in Baden-Württemberg infolge der Corona-Pandemie völlig eingebrochen ist, und viele Akteure in der Branche um ihre Existenz bangen. Ganz bewusst habe man jedoch die Entscheidung getroffen, die Programmausschreibung trotz dieser immensen Widrigkeiten wie geplant voranzutreiben, teilt Tourismusminister Guido Wolf mit, der damit ein Signal setzen will. Er sagt: „Keine andere Branche hat die Wucht der aktuellen Krise in dem Maße getroffen wie den Tourismus. Wir arbeiten deshalb auch mit Hochdruck an Programmen zur Existenzsicherung für Tourismusbetriebe. Gleichzeitig ist es aber wichtig, den Blick auch wieder auf die Zeit nach der Krise zu lenken. Bei aller Krisenbewältigung dürfen wir das langfristige Agieren nicht vernachlässigen. Wir müssen mutig in unsere Tourismusinfrastruktur investieren. Davon wird unser Erfolg von Morgen abhängen.“
Der Tourismus in Baden-Württemberg war bis zum Beginn der Corona-Krise eine jahrelange Erfolgsgeschichte. Die Gästeankünfte und Übernachtungen im Land nahmen beinahe über ein Jahrzehnt hinweg stetig zu und machten den Tourismus zu einem erheblichen Wirtschaftsfaktor für das Land, von dem mehr als 390.000 Arbeitsplätze abhängen. Insbesondere der ländliche Raum und strukturschwächere Gebiete profitieren vom Tourismus durch Investitionen, die Schaffung von nicht exportierbaren Arbeitsplätzen und die Stärkung der regionalen Identität. Dazu sagte Wolf: „Um schnell wieder an die Erfolge der letzten Jahre anknüpfen zu können, sind Investitionen in die Sanierung und Modernisierung von vorhandenen kommunalen Tourismuseinrichtungen und in neue Projekte wichtig. Ich kann daher nur ermutigen, nach vorne zu schauen und Vorhaben zur Tourismusförderung anzugehen. Die finanziellen Lasten wird das Land im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms mit einer weitreichenden Co-Finanzierung mittragen.“
Durch das Tourismusinfrastrukturprogramm werden bauliche Investitionen in die Errichtung, (energetische) Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Auch kleinere Projekte wie beispielsweise die Beschilderungen an touristischen Rad- und Wanderwegen, die Erstzertifizierung von Premium-Radfernwegen oder Premium-Wanderwegen können unterstützt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Ausschreibungstext, das Antragsformular sowie die einschlägige Förderrichtlinie können auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und für Europa unter Tourismusinfrastrukturprogramm als Download abgerufen werden. Die Kommunen können ihre Förderanträge bis zum 1. Oktober 2020 über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium einreichen.