Die Landesregierung hat den Tilgungszuschuss Corona II für Schausteller und Marktkaufleute, Angehörige der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie weitere von der Corona-Krise betroffenen Branchen bis zum 30. September 2021 verlängert.
Der Tilgungszuschuss Corona II für Schausteller und Marktkaufleute, Angehörige der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie weitere von der Corona-Krise betroffenen Branchen des Sports, der Unterhaltung und Erholung wird durch Beschluss der Landesregierung bis zum 30. September 2021 verlängert. „Viele von der Pandemie betroffene Dienstleistungsunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Der um drei Monate verlängerte Förderzeitraum ist ein wichtiges Signal für sie“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Wichtiger Baustein zur Krisenbewältigung
„Unternehmen, die von coronabedingten Beschränkungen und Umsatzeinbußen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin eine wichtige finanzielle Hilfe. Mit dem Tilgungszuschuss Corona unterstützen wir sie passgenau mit einem direkten Zuschuss zu ihren Tilgungsraten für Betriebsmittelkredite. Gleichzeitig helfen wir den Unternehmen beim Re-Start ihres Geschäftsbetriebs.“ Die Verlängerung erfolge analog zur Überbrückungshilfe III Plus des Bundes. Zusätzlich werde die Antragsfrist auf den 31. Oktober 2021 ausgeweitet, so Hoffmeister-Kraut.
Für die Unternehmen, die durch Tilgungsraten für Kredite weiterhin stark belastet und in ihrer Liquidität eingeschränkt sind, stelle das Landesprogramm Tilgungszuschuss Corona II mit seiner Laufzeitverlängerung einen wichtigen Baustein zur gegenwärtigen Krisenbewältigung dar und schließe damit auch weiterhin eine wichtige Förderlücke zur Überbrückungshilfe III Plus, ergänzte die Ministerin. Tilgungsraten seien im Rahmen des Bundesprogramms nach wie vor nicht berücksichtigt und förderfähig.
Der Tilgungszuschuss Corona II
Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen, unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III und III Plus des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Ende September 2021.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Tilgungszuschuss Corona II
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