Kunst und Kultur

Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler geht in die nächste Runde

Ein Student für Bildhauerei arbeitet in einem Atelier an einer Holzskulptur. (Foto: © dpa)

Das Land vergibt Stipendien für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in Höhe von je 3.500 Euro. Damit werden Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützt, dass sie ihre Arbeit trotz Corona fortsetzen, zudem ist es ein Beitrag zum Erhalt der Vielfalt in der Kunst- und Kulturszene. Bewerbungen sind bis zum 13. Oktober 2021 möglich.

Freischaffende professionell tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten können sich von jetzt an ein weiteres Mal um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Das Land unterstützt erneut Künstlerinnen und Künstler mit Stipendien in Höhe von je 3.500 Euro mit dem Ziel, die künstlerische Praxis unter Corona-Bedingungen zu fördern.

„Viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind von den Auswirkungen der der Corona-Pandemie existentiell betroffen. Mit dem Stipendienprogramm setzen wir ein Signal für die Wertschätzung der Künstlerinnen und Künstler sowie ihrer Leistungen. Zugleich ermöglicht es die Umsetzung künstlerischer Vorhaben im ganzen Land und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt und der Qualität innerhalb der freien Kunstszene in Baden-Württemberg“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.

Bereits 1.930 Stipendien mit rund 7 Millionen Euro vergeben

Bereits im Juni 2021 wurden in einer ersten Ausschreibungsrunde 1.930 Stipendien vergeben und künstlerische Vorhaben in Höhe von rund 7 Millionen Euro im ganzen Land auf dem Weg gebracht: von Musikkompositionen bis zur Konzeption und Realisierung von bildnerischen Arbeiten, von Tanzperformances bis zum Puppentheater für Kinder, von animierten Kurzfilmen bis hin zu schriftstellerischen Vorhaben.

Das Stipendienprogramm wird nun zum zweiten Mal ausgeschrieben, um Künstlerinnen und Künstler während der anhaltenden Einschränkungen im Veranstaltungs-, Auftritts- und Ausstellungsbetrieb durch die Pandemie zu unterstützen und ihnen die Rückkehr in den Kulturbetrieb zu erleichtern. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstlerinnen und Künstlern mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Mit den spartenoffenen Stipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für die erste und jetzt zweite Ausschreibungsrunde 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Voraussetzung und Bewerbung über Online-Portal

Voraussetzung ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch Angaben über die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie ergänzend durch den Nachweis über eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder in einem künstlerischen Berufsverband beziehungsweise einer Verwertungsgesellschaft.

Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist vom 15. September 2021 an für vier Wochen bis zum 13. Oktober 2021 freigeschaltet.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Förderantrag für Stipendien zur Förderung künstlerischer Praxis

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Corona-Stipendien für Künstlerinnen und Künstler

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Corona-Hilfe: Masterplan Kultur

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