Die Bundesregierung will Steuererleichterungen und Bürokratieabbau für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen umsetzen. Damit greift sie eine zentrale Forderung der Bundesländer auf.
Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) abzubauen. Niemand soll allein wegen einer kleinen PV-Anlage zum Steuerberater müssen. Dieses Anliegen will die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen.
Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Wir brauchen mehr Solarpower für die Energiewende. Dafür hilft es, steuerliche Hemmnisse und bürokratische Lasten abzubauen.“
Die weiteren Stimmen
„Private Photovoltaik-Anlagen können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, denn hier zählt jeder Schritt. Wir möchten bürokratischen Aufwand ersparen. Niemand soll allein wegen seiner Photovoltaik-Anlage zum Steuerberater müssen.“
„Weniger Bürokratie und zugleich mehr Rechtssicherheit – ein wichtiger Schritt, damit der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und attraktiver wird. Auch das Steuerrecht leistet so einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Gut, dass der Bund endlich diese Forderung Bayerns und der anderen Länder aufgegriffen hat.“
„Photovoltaik-Anlagen leisten einen praktischen Beitrag für eine zuverlässige, unabhängige und nachhaltige Energieversorgung. Mehr machen, weniger Bürokratie – darum geht es jetzt.“
„Damit die Energie-wende gelingt, braucht es jede und jeden Einzelnen. In den Ländern sehen wir, was konkret vor Ort funktioniert und wo es noch Hürden gibt. Diese Hürden wollen wir abbauen und die Nutzung privater Photovoltaik-Anlagen vereinfachen. Gut, dass Bund und Länder dabei an einem Strang ziehen.“
Kleine PV-Anlagen sollen steuerfrei werden
Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länder auf, den Betrieb kleiner PV-Anlage gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowattpeak. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowattpeak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis zehn Kilowattpeak eine Vereinfachungsregel.
Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, PV-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger erwerben, nämlich zum Nettopreis.
Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile
Zwar ist es schon bisher auch bei privaten PV-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Künftig bleibt das den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.