Artenschutz

Land fördert biologische Vielfalt an Verkehrswegen

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Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)

Nur durch gemeinsame Anstrengungen kann der bedrohliche Trend des Artenschwunds gestoppt werden. Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt an Verkehrswegen sollen straßenbegleitende Flächen ökologisch aufgewertet werden.

Auch an den Verkehrswegen im Südwesten kann viel für den Artenschutz getan werden. Das Verkehrsministerium stellte sein Förderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien sowie der Land- und Stadtkreise vor. „Der Artenschwund schreitet auch in Baden-Württemberg immer schneller voran. Nur durch gemeinsame Anstrengungen kann es gelingen, diesen bedrohlichen Trend zu stoppen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Land- und Stadtkreise sowie Gemeinden erhalten durch das Programm die Möglichkeit, mit Geldern des Landes wirksame und sichtbare Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an ihren Straßen zu ergreifen.

Artenschwund muss gestoppt werden

Die Notwendigkeit für solche Maßnahmen ergibt sich aus besorgniserregenden Fakten: So sind zum Beispiel die Fluginsekten in Deutschland in den vergangenen 25 Jahren um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Auch bei den Vogelbrutpaare ist ein dramatischer Rückgang zu verzeichnen. „Dieser Entwicklung müssen wir entgegenwirken“, bekräftigte Hermann. „Wir streben an, die Artenvielfalt in den 27.000 Hektar Straßenbegleitgrün in Baden-Württemberg immer weiter zu erhöhen.“ Dem Verkehrsministerium stehen dafür in den Jahren 2018 und 2019 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.

Wiedervernetzung und ökologische Aufwertung der straßenbegleitenden Flächen

Das Sonderprogramm setzt dabei auf zwei Schwerpunkte. Zum einen sollen die Grünbereiche entlang von Straßen, das sogenannte Straßenbegleitgrün, ökologisch aufgewertet und zum anderen die Lebensräume der Tiere wieder vernetzt werden. „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, durch eine Aufwertung der straßenbegleitenden Grünflächen und durch die Förderung des Baus von Amphibienschutzanlagen dem Artenrückgang aktiv entgegenzutreten und die biologische Vielfalt zu fördern“, erläuterte der Verkehrsminister. So sollen zum Beispiel ausgewählte straßenbegleitende Grasflächen entlang von Kreis-, Landes- und Bundesfernstraßen bewusst nährstoffärmer entwickelt, Kreisverkehre und Rastplätze an Landesstraßen naturschutzfachlich aufgewertet und Amphibienschutzanlagen an Kreis- und Gemeindestraßen gefördert werden.

Rückzugsorte für Insekten schaffen

Das Straßenbegleitgrün ist oftmals ein letzter Rückzugsort für Insekten und andere Tiere in unserer heutigen Landschaft. Daher sehen die vorgesehenen Maßnahmen ein vielfältiges Angebot an unterschiedlichen Blumen und Gräsern vor. Solche strukturreichen Blühflächen mit hohem Nektar- und Pollenangebot schaffen einen geeigneten Lebensraum für Bienen und andere Insekten. Kreise und Gemeinden sollen dazu animiert werden, dem Beispiel des Landes zu folgen und passende Kreisverkehre und Rastplätze an Kreis- und Gemeindestraßen naturschutzfachlich aufzuwerten. Auch um Straßennebenflächen mit insektenfreundlichen gebietsheimischen Blühmischungen einzusäen, können die Kosten für die Beschaffung dieser Blühmischungen mit Mitteln aus dem Sonderprogramm abgedeckt werden. Hinsichtlich Amphibienschutzanlagen soll das Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen, bei dem das Verkehrsministerium die wichtigsten Wanderstrecken identifiziert und priorisiert hat, im Bereich von Kreis- und Gemeindestraßen umgesetzt werden.

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Nachdem in den letzten Jahren die Artenvielfalt in Deutschland dramatisch gesunken ist, hat die Landesregierung im Dezember 2017 das „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ ins Leben gerufen und für die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 30 Millionen Euro bereitgestellt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Verkehrsministerium nutzen das Sonderprogramm, um in ihrem Zuständigkeitsbereich ganz unterschiedliche zielführende Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt umzusetzen.

Verkehrsministerium: Straßenbegleitgrün

Verkehrsministerium: Arten und Biotopschutz

Verkehrsministerium: Publikationen und Links

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