Die Carsharing-Anbieter im Land sind durch massive Umsatzeinbußen von der Corona-Pandemie betroffen. Mit einer Stabilisierungshilfe sollen die Carsharing-Standorte in kleineren Städten und Gemeinden erhalten werden.
Die Carsharing-Anbieter in Baden-Württemberg sind von den Auswirkungen der Corona-Krise schwer getroffen worden. Vor allem die Kontaktbeschränkungen im Frühjahr dieses Jahres haben in der Branche massive Umsatzeinbußen zur Folge gehabt. „Die erlittenen Verluste lassen sich nicht mehr aufholen. Wir wollen mit der finanziellen Hilfe des Landes dazu beitragen, dass die Anbieter die Carsharing-Standorte in kleineren Städten und Gemeinden nicht schließen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Deshalb hat der Ministerrat auf Initiative des Verkehrsministeriums einer Stabilisierungshilfe zugestimmt.
Reduzierung des Carsharing-Angebots soll vermieden werden
Mit dieser Unterstützung soll eine Reduzierung des Carsharing-Angebots vermieden werden: „Ein umwelt- und klimafreundliches Verkehrssystem benötigt auch ein flächendeckendes Carsharing-Angebot im ganzen Land, da in jedem fünften Haushalt in Baden-Württemberg kein eigenes Auto vorhanden ist.“ Daher will das Verkehrsministerium auch langfristig dafür sorgen, dass im Jahr 2030 mindestens 50.000 Carsharing-Fahrzeuge auf den Straßen in Baden-Württemberg unterwegs sind. Aus all diesen Gründen hat sich Verkehrsminister Hermann in der Landesregierung für einen vier Millionen Euro schweren Rettungsschirm für das Carsharing eingesetzt. Das Kabinett hat am Dienstag grünes Licht für die finanziellen Mittel zum Erhalt des Carsharing-Angebots gegeben.
Die Carsharing-Unternehmen in Baden-Württemberg würden sich ohne finanzielle Unterstützung gezwungen sehen, die Fahrzeugflotte stark zu reduzieren und dabei die weniger lukrativen Standorte im Land aufzugeben. Dies würde die Mehrzahl der Standorte außerhalb der sechs Kernstädte (Tübingen, Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg und Freiburg) des Carsharings treffen. In den 303 weiteren Städten und Gemeinden mit Carsharing-Angebot in Baden-Württemberg könnten die meisten Standorte entfallen. Der Rettungsschirm gewährt Carsharing-Unternehmen temporäre Erhaltungsprämien für Standorte, die aufgrund von Umsatzverlusten ansonsten aufgegeben werden müssten. Im Gegenzug verpflichten sie sich dazu, mindestens 50 Prozent der Fahrzeuge pro Standort zu erhalten.
Grundlage für weiteren Ausbau des Angebots
Der Verkehrsminister ist sich sicher, dass mit dem Carsharing-Rettungsschirm ein Großteil der Carsharing-Standorte im Land bestehen bleibt. Damit werde die Grundlage erhalten, um nach der Corona-Krise den weiteren Ausbau des Carsharing-Angebots in Baden-Württemberg voranzutreiben: „Neben dem Fuß- und Radverkehr steht den Bürgerinnen und Bürgern damit auch weiterhin ein umwelt- und klimafreundliches Mobilitätsangebot zur Verfügung, das den individuellen Mobilitätsbedürfnissen gerecht wird – in Zeiten von Corona und in Zukunft.“