Ab dem 1. August dürfen in Baden-Württemberg wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden, vom 1. September an mit mehr als 500 Personen. Abstands- und Hygieneregeln müssen konsequent eingehalten werden.
Wirtschaftsministerium und Sozialministerium haben sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Ab dem 1. August 2020 dürfen bereits wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Vom 1. September 2020 an dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert.
Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessern
„Es ist wichtig und richtig, dass wir die Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessern und ich bin erleichtert, dass das Infektionsgeschehen dies zulässt. Bei aller notwendigen Vorsicht müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Messestandort Baden-Württemberg attraktiv bleibt und im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und den Nachbarländern nicht das Nachsehen hat. Ohne die weiteren Lockerungen droht nicht nur ein irreparabler Schaden für die Messebranche in Baden-Württemberg, sondern auch ein erschwerter Wiederanlauf der Wirtschaft des Landes insgesamt. Denn unsere Wirtschaft ist auf die Messen als Schaufenster für ihre Produkte angewiesen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten
„Beim Zusammentreffen vieler Menschen in geschlossenen Räumen ist weiterhin die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln oberstes Gebot. Verschiedene Ausbrüche in unterschiedlichen Settings zeigen, dass das Coronavirus jede Chance zur Weiterverbreitung ausnutzt. Es liegt in der Verantwortung der Aussteller und Besucher, dass Messen nicht zum Treiber des Infektionsgeschehens werden. Die Notwendigkeit, weitreichende Beschränkungsmaßnahmen wieder einführen zu müssen, müssen wir nach Möglichkeit vermeiden“, betonte Gesundheitsminister Manne Lucha.
In den Hygienevorgaben für die Durchführung von Messen, Ausstellungen und Kongressen wird nun entgegen der bisher geplanten Regelung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an einzelnen Ständen oder auch bei Einnahme von Sitzplätzen aufgehoben, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher eingehalten werden kann. Zudem wird die Mindestquadratmeterzahl pro Person von zehn auf sieben Quadratmeter gesenkt, wobei grundsätzlich die Besucherzahl für die Berechnung maßgeblich ist. Standpersonal etc. wird nicht angerechnet.
Weitere Erleichterungen sind richtiges Signal
„Die Messe- und Kongressstandorte ermöglichen ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sei es durch Zutrittskontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raumgröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume. Deshalb sind die weiteren Erleichterungen das richtige Signal“, erklärten Hoffmeister-Kraut und Lucha. Seit Mitte März 2020 wurden in Baden-Württemberg keine Messen, Ausstellungen und Kongresse mehr durchgeführt.
Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf Messen, Ausstellungen und Kongressen (Corona-Verordnung Messen – CoronaVO Messen) vom 14. Juli 2020