Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser hat die Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser aktualisiert. Bei 15 Stoffen kommt es zur Absenkung der Werte, in anderen acht Fällen kommt es zu einer fachlich begründeten Anhebung. Vier Stoffe wurden neu aufgenommen.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat eine gegenüber dem Stand 2004 aktualisierte Fassung des Berichts „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser” herausgegeben. Rechtliche Änderungen durch EU und Bund sowie neue fachliche Erkenntnisse hatten eine Überprüfung und Aktualisierung der Werte erforderlich gemacht. Insbesondere die europäischen Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe mussten einbezogen werden.
Geringfügigkeitsschwellenwerte gewährleisten Schutz des Grundwassers
Die nunmehr für 91 Stoffe beziehungsweise Stoffgruppen vorliegenden Geringfügigkeitsschwellenwerte sind nach einheitlicher Systematik abgeleitet und sind sowohl öko- als auch humantoxikologisch – insbesondere gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung – begründet. Dadurch kommt es bei 15 Stoffen zur Absenkung der Geringfügigkeitsschwellenwerte, in anderen acht Fällen kommt es zu einer fachlich begründeten Anhebung. Vier Stoffe wurden neu aufgenommen.
Die neuen Geringfügigkeitsschwellenwerte gewährleisten den ausreichenden Schutz des Grundwassers im Hinblick auf alle nach derzeitiger Rechtslage relevanten Schutzgüter, teilte der Vorsitzende der LAWA, Peter Fuhrmann vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, mit. Ferner sind sie wichtige fachliche Arbeitsgrundlage für weitere Rechtssetzungsverfahren wie zum Beispiel des Abfall- und Bodenschutzrechts.
Anforderungen der Trinkwasserverordnung einhalten
Die Geringfügigkeitsschwellenwerte bilden die nachvollziehbaren und einheitlichen Bewertungskriterien zur bundeseinheitlichen Bewertung von Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit, erläuterte Fuhrmann. Die Geringfügigkeitsschwelle (GFS) wird definiert als Konzentration, bei der trotz Erhöhung der Stoffgehalte gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoxikologischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden.
Ziel für das Grundwasser ist der Erhalt der Nutzbarkeit als Trinkwasser und der Erhalt des Lebensraumes sowie der im Zusammenhang stehenden Oberflächengewässer und Landökosysteme.
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