Mit bis zu 5.000 Euro unterstützt das Umweltministerium in diesem Jahr die Arbeit von Umwelt- und Naturschutzzentren in freier Trägerschaft. Das Geld kommt Projekten in den Bereichen Bildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zugute. Insgesamt stehen im Naturschutzhaushalt dafür 100.000 Euro zur Verfügung.
Umweltminister Franz Untersteller: „Wir hoffen, dass unsere Förderung dazu beiträgt, die Zentren zu stärken und noch mehr Menschen für den Umwelt- und Naturschutz zu gewinnen.“
Mit bis zu 5.000 Euro unterstützt das Umweltministerium in diesem Jahr die Arbeit von Umwelt- und Naturschutzzentren in freier Trägerschaft. Das Geld kommt Projekten in den Bereichen Bildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zugute. Insgesamt stehen im Naturschutzhaushalt dafür 100.000 Euro zur Verfügung.
„Die vielen Zentren leisten wertvolle Arbeit für den Umwelt- und Naturschutz im Land. Wir wollen mit unserer Förderung diese Arbeit sichtbarer machen und mehr Menschen die Chance geben, die Angebote der Umwelt- und Naturschutzzentren auch zu nutzen und sich selbst zu engagieren“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Mit der Förderung setzt das Umweltministerium eine Initiative der Regierungsfraktionen um.
Über die Förderfähigkeit eines Projekts entscheiden die Regierungspräsidien im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Basis der Landschaftspflegerichtlinie (D 3, E 3). 70 Prozent der Projektkosten können erstattet werden, maximal jedoch 5.000 Euro. Sollten die eingereichten Anträge die insgesamt zur Verfügung stehende Fördersumme von 100.000 Euro übersteigen, entscheidet das Los. Vereine und Verbände können Anträge bis zum 16. Juni bei den Regierungspräsidien stellen.
Umweltministerium: Antragsunterlagen „LPR Anhang 5“, „LPR Anhang 5.5“ und „LPR Anhang 5.6.“