Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf begrüßt die Beschlüsse in Bundesrat und Bundestag zum Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet.
Zu den heutigen Beschlüssen in Bundestag und Bundesrat zum Kompromiss über die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft und zum Gesetzespaket Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet sagte Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Die heutigen Beschlüsse sind ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz, der dringend notwendig war. Hass und Hetze im Netz sind ein erhebliches Problem. Was teilweise im Netz zu lesen ist, ist widerwärtig und menschenverachtend. Die heutigen Beschlüsse sind ein Kompromiss, der den Strafverfolgungsbehörden jedenfalls wichtige zusätzliche Instrumente gibt, um gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen. Wer im Internet Hass sät, muss genauso verfolgt und bestraft werden können, wie wenn er das persönlich tut. Künftig sollen soziale Netzwerke nicht nur zur Löschung strafbarer Postings verpflichtet sein, sondern strafbare Inhalte auch an das Bundeskriminalamt melden müssen. Tritt das Gesetzespaket in Kraft, werden auch auf die baden-württembergischen Staatsanwaltschaften zusätzliche Verfahren zukommen. Dies beobachten wir sorgsam und werden dann auch reagieren.“
Bundestag und Bundesrat haben einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (19/27900) zum Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 zugestimmt. Damit steht dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das der Bundestag bereits im Juni 2020 beschlossen hatte, aber vom Bundespräsidenten bislang wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht verkündet worden war, nichts mehr im Wege. Mit dem so genannten Hatespeech-Gesetz wird im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eine weitreichende Meldepflicht für Anbieter sozialer Netzwerke eingeführt. Zu melden sind bestimmte Straftaten, die in einem Katalog aufgeführt sind, unter anderem Volksverhetzungen und Gewaltdarstellungen (Paragraphen 130, 131 Strafgesetzbuch) sowie Bedrohungen mit Verbrechen gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (Paragraph 241 Strafgesetzbuch). Die elektronische Übermittlung muss an das Bundeskriminalamt (BKA) erfolgen. Sollte in der Folge eine örtliche Zuständigkeit festgestellt werden, wird das Verfahren vom BKA an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Dadurch wird auch für baden-württembergische Staatsanwaltschaften mit zusätzlichen Verfahren gerechnet.
Deutscher Bundestag: Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen