Minister Peter Hauk sieht keinen Bedarf zur Einführung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation. Dies würde die Milchwirtschaft lediglich mit zusätzlichen Regelungen und Bürokratie belasten.
„Es ist uns ein Kernanliegen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Land- und Ernährungswirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten im Land und die Vermarktung regionaler Lebensmittel zu stärken. Insbesondere unsere Milch und die Milchwirtschaft in Baden-Württemberg stehen für Vielfalt, Genuss und Verantwortung. In den vergangenen Jahren haben sich die Milchlieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien modernisiert und flexibilisiert. Die nationale Umsetzung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) würde jedoch einen erheblichen regulatorischen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten. Zudem würde es die Stellung der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette nicht stärken. Neue, zusätzliche Regelungen stehen dem angestrebten Ziel einer bürokratischen Entlastung der Landwirtschaft entgegen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 26. April 2024 mit Blick auf die Ende März vom Bund angekündigte nationale Umsetzung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO). So wolle der Bund die Möglichkeiten zur Steuerung der Vertragsgestaltung zwischen Milchbauern und Molkerei, die Artikel 148 GMO bietet, nutzen und zeitnah einen Verordnungsentwurf vorlegen.
Minister Peter Hauk MdL, zugleich Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, setzt sich gemeinsam mit den Agrarministerinnen und -ministern aus Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nun eindringlich dafür ein, dass der Bund von diesem Vorhaben Abstand nimmt.
Bürokratischen Mehraufwand verhindern
„Im Wesentlichen sollen für die Milchlieferverträge regulatorische Vorgaben und gesetzte Mindestinhalte festgeschrieben werden. Dies lehne ich ab. Durch die Anwendung des Artikel 148 GMO würde ein massiver bürokratischer Mehraufwand für Milcherzeuger und Molkereien entstehen. Ebenso ist ein hoher bürokratischer Mehraufwand für die zuständigen Behörden zu erwarten“, unterstrich Minister Hauk.
Die Anwendung des Artikel 148 GMO würde insbesondere auch für genossenschaftlich organisierte Molkereien ein eklatanter Eingriff in deren Satzungs- und Vertragsfreiheit bedeuten. Auch dürfte die verpflichtende Vorgabe, für 80 Prozent der Milchmenge einen verbindlichen Preis vor Anlieferung anzubieten, wie es im Verordnungsentwurf vorgesehen sein soll, nicht den vielfältigen Verwertungs- und Vermarktungsstrukturen der Molkereien gerecht werden.
„Die Milch- und Molkereibranche selbst steht nach unseren Wahrnehmungen der Einführung des Artikel 148 GMO kontrovers und mehrheitlich ablehnend gegenüber. Eine Umsetzung entgegen der erkennbaren Mehrheitsposition der Branche sollte aus unserer Sicht nicht weiterverfolgt werden. Die Einführung der Anwendung des Art. 148 GMO ist vom Bund über die Verordnungsermächtigung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) geplant. Danach wäre eine Rechtsverordnung nur dann zu erlassen, soweit dies zur Verhinderung oder Beseitigung von Nachteilen für die Entwicklung des jeweils betroffenen Agrarerzeugnissektors sachgerecht ist. Dies trifft für den Milchsektor nicht zu. Demnach sind auch die Voraussetzungen zum Erlass der Rechtsverordnung nicht gegeben“, so Minister Hauk.