Die vom Landtag beschlossene Änderung des Schulgesetzes macht den Weg frei für eine zeitgemäße datenschutzkonforme digitale Bildung in Baden-Württemberg sowie eine Beschleunigung des Ganztagesausbaus.
Eine richtungsweisende datenschutzkonforme Digitale Bildung und die Schulträger bei der Beschleunigung im Ausbau von Ganztagsschulen zu unterstützen – das sind die Schwerpunkte bei der Novellierung des Schulgesetzes, das der Landtag behandelt hat.
Die wesentlichen Eckpunkte der Gesetzesänderung sind:
Eckpunkte in der Digitalisierung
- Regelungen für den rechtssicheren Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen an den Schulen
- Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Digitalen Bildungsplattform (DBP) an öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des KM
- Mehr Verbindlichkeit beim Einsatz informationstechnisch gestützter Systeme durch Lehrkräfte
- Möglichkeit zur digitalen Bewerbung auf einen Schulplatz und zur digitalen Schulanmeldung
Kultusministerin Theresa Schopper sagte: „Unser Ziel ist ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Modell, bei dem es darum geht, Digitalität sinnvoll im Sinne des Lehrens und Lernens einzusetzen. Das bedeutet auch, dass der Präsenzunterricht der Regelfall bleiben wird. Aber wir wollen sicherstellen, dass geeignete digitale Instrumente und Werkzeuge üblicher Bestandteil des Unterrichts werden.“
Es handele sich dabei um ein komplexes Vorhaben. Beispielsweise soll das Lernen durch digitale Visualisierungen unterstützt werden, Experten wie Zeitzeugen oder Austauschschüler aus anderen Ländern sollen jederzeit ins Klassenzimmer hinzugeschalten werden können und die Individualisierung und Differenzierung durch digitale Werkzeuge gezielt unterstützt werden.
„Gleichzeitig muss der Schutzraum des Klassenzimmers in den digitalen Raum übertragen werden“, betonte Schopper.
Mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten könne der „Lernraum Schule“ in die digitale Welt ausgeweitet werden, sagte Schopper: „Das ist zweifellos ein Meilenstein.“
Eckpunkte im Bereich Ganztag
- Einführung von zwei zusätzlichen Zeitmodellen an Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz (SchG)
- Künftig wird die Schulkonferenz vor Antragstellung vom Schulträger nur noch angehört; Zustimmung ist nicht mehr erforderlich.
- Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur Konkretisierung von Inhalt und Umfang der Schulaufsicht über schulnahe Betreuungsangebote nach § 8b SchG
Durch die Ausweitung der Zeitmodelle kann vor Ort noch besser auf die Bedarfslage eingegangen werden. Mit der Möglichkeit, fünftägige Ganztagesgrundschulen einzurichten, wird die Voraussetzung geschaffen, den Rechtsanspruch außerhalb der Ferien komplett an Ganztagsgrundschulen zu erfüllen. Andere Zeitmodelle der Ganztagsgrundschule blieben aber weiterhin erhalten und könnten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs durch flexible Betreuungsangebote der Träger ergänzt werden.
Die Landesregierung verspricht sich hiervon nicht zuletzt ein schnelleres Ankommen beim Ausbau der Ganztagesschulen in der Fläche.
Kultusministerin Theresa Schopper sagte: „Wir wissen, dass die Ganztagsbetreuung insbesondere unserer Kinder im Grundschulalter von enormer Bedeutung für unsere Gesellschaft ist: Für die Kinder selbst, deren Startchancen damit gestärkt werden, aber auch für die Familien, die Kinder und Beruf unter einen Hut bringen müssen.“ Und auch die Vorteile für die Wirtschaft dürften nicht vergessen werden, so die Kultusministerin: „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind die Unternehmen mehr denn je auf jeden Prozentanteil angewiesen, den junge Eltern mehr arbeiten wollen.“