Bund und Land haben Unternehmen und Selbständige in Baden-Württemberg seit Beginn der Corona-Pandemie mit mehr als 6,3 Milliarden Euro unterstützt. Damit konnten zahlreiche Existenzen und Arbeitsplätze gesichert werden. Das Zusammenspiel aus Bundes- und Landesprogrammen hat sich bewährt.
Unternehmen und Selbständige in Baden-Württemberg wurden seit März 2020 mit mehr als 6,3 Milliarden Euro aus Zuschussprogrammen von Bund und Land unterstützt. Davon stammen mehr als 578,4 Millionen Euro aus Landesmitteln. Das haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut verkündet.
Zahlreiche Existenzen und Arbeitsplätze gesichert
„Mit den Corona-Hilfsprogrammen von Bund und Land konnten wir seit März 2020 zahlreiche Existenzen und Arbeitsplätze sichern. Insbesondere das Zusammenspiel aus Bundes- und Landesprogrammen hat sich bewährt. Verbleibende Förderlücken des Bundes haben wir landesseitig beispielsweise mit dem fiktiven Unternehmerlohn oder branchenspezifischen Programmen wie der Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe oder dem Tilgungszuschuss Corona geschlossen. Inzwischen zeichnet sich ab, dass der Tiefpunkt der Krise überschritten ist“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die Hilfsprogramme von Bund und Land und die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hätten ihre Wirkung entfaltet und eine Insolvenzwelle verhindern können. Im ersten Quartal 2021 waren mit 443 weniger Unternehmen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens als im ersten Quartal 2020 mit 489 Unternehmen.
Kretschmann betonte: „Trotz dieser wirklich tollen Nachricht und aller Fortschritte bei der Eindämmung der Pandemie: Die Situation vieler Unternehmen und ganzer Branchen im Land ist nach wie vor äußerst kritisch. Die ökonomischen und sozialen Langzeitfolgen dieser historischen Krise sind in jeder Hinsicht gravierend. Wir müssen daher weiterhin alle Kräfte bündeln, um diese Pandemie gemeinsam und in allen Lebensbereichen zu überstehen.“
Weitere Lockerungsschritte werden Arbeitsmarkt entlasten
Der Fortschritt der Impfkampagne und sinkende Inzidenzzahlen ließen auf ein baldiges Ende der Corona-Pandemie hoffen, ergänzte die Wirtschaftsministerin. „Mit einer Arbeitslosenquote von vier Prozent und aktuell etwa 20.000 Beschäftigten in angezeigter Kurzarbeit, steht Baden-Württemberg trotz aller Belastungen noch einigermaßen gut da – insbesondere dank unserer industriell geprägten und exportorientierten Wirtschaft, die sich auf dem weiter erholenden Weltmarkt nach und nach stabilisiert. Weitere Lockerungsschritte für die noch stark gebeutelten Betriebe, insbesondere im Handel und in der Dienstleistungsbrache, werden zu einer spürbaren Entlastung auf dem gesamten Arbeitsmarkt führen“, so Hoffmeister-Kraut. „Noch sind die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie allerdings nicht überwunden.“ Im Fokus stünden unter anderem der stationäre Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie, touristische Anbieter, Fitnessstudios und die Reisebranche. Aber auch die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft mit den Messebauern, Eventagenturen, Schaustellern, Bühnenkünstlern und der Veranstaltungstechnik leide am stärksten unter abgesagten Veranstaltungen und den nach wie vor bestehenden Beschränkungen und Unsicherheiten. „Deshalb ist es wichtig, dass wir das Infektionsgeschehen im Blick behalten und frühzeitig mit Anpassungen und Verlängerungen der Corona-Hilfen reagieren“, betonte die Ministerin.
So hat der Bund bereits die Überbrückungshilfe III+ mit weiteren Verbesserungen bis 30. September 2021 verlängert. Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres aufgestockt und zusätzlich eine Restart-Prämie eingeführt, um Beschäftigte neu einzustellen oder Mitarbeitende aus der Kurzarbeit zu holen.
Corona-Hilfen stehen weiterhin zur Verfügung
Neben der kürzlich vom Bund verlängerten Überbrückungshilfe III+ stehen den Unternehmen und Selbständigen in Baden-Württemberg auch weiterhin zahlreiche Landesprogramme zur Verfügung. So können Betriebe aus dem Gastgewerbe noch bis Ende Juni dieses Jahres die Stabilisierungshilfe II des Landes beantragen. Sie richtet sich an jene Betriebe, die für das erste Quartal 2021 aus strukturellen Gründen keine ausreichende Förderung durch den Bund erwarten können, um ihren Fortbestand zu sichern. Mit der Stabilisierungshilfe I und II konnten bereits rund 6.700 Betriebe mit 120 Millionen Euro unterstützt werden.
Der Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs-, Messe- und Eventbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe wird im Jahr 2021 ebenfalls mit deutlich verbesserten Förderbedingungen fortgeführt. So wird beispielsweise die maximale Förderhöhe von bislang 150.000 Euro auf 300.000 Euro pro Betrieb verdoppelt und der Fördersatz auf die Tilgungsraten wird von 40 auf 50 Prozent erhöht. Für krisengeschüttelte Start-ups steht das Programm „Start-up BW Pro-Tect“ zur Verfügung, das bis September 2021 verlängert und nochmals um sechs Millionen Euro aufgestockt werden soll. Allein damit konnten bislang rund 130 Start-ups einen rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhalten. Auch das Mezzanine-Beteiligungsprogramm soll bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.
Mit den erst kürzlich geschaffenen Härtefallhilfen kann das Land diejenigen Unternehmen und Selbstständigen für einen Zeitraum von einem bis zu acht Monaten unterstützen, deren wirtschaftliche Existenz noch immer bedroht ist, die jedoch aufgrund besonderer Umstände keinen Zugang zu den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen haben. Erste Anträge befinden sich in Baden-Württemberg bereits in der Prüfung. Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
Zusätzlich können Betriebe im Land auch weiterhin etwa Sofortbürgschaften für kleine Unternehmen, den Beteiligungsfonds als letzten Sicherungsanker zur Stärkung des Eigenkapitals oder die Krisenberatung Corona beantragen.
„Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert
Das Kabinett hat heute außerdem der Verlängerung eines weiteren Unterstützungsprogramms in Baden-Württemberg zugestimmt. Der „Liquiditätskredit Plus“ kann von Unternehmen nun bis zum 30. September 2021 beantragt werden, um die durch die Pandemie bedingten Liquiditätsengpässe zu überwinden. Bislang erhielten über 460 Unternehmen Liquiditätsfinanzierungen in Höhe von insgesamt 186 Millionen Euro sowie Tilgungszuschüsse von insgesamt 17,5 Millionen Euro.
„Der Liquiditätskredit Plus hat sich als wirksames Instrument in der Corona-Wirtschaftskrise bewährt. Mit der Verlängerung schaffen wir einen weiteren Baustein zur Planungssicherheit für die baden-württembergischen Unternehmen und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung“, erklärte der Ministerpräsident.
Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Industrie, Gastgewerbe, Dienstleistung und Einzelhandel konnten bisher vom Liquiditätskredit profitieren. Diese an sich gesunden Unternehmen wollen wir auch weiterhin gut durch die Krise bringen, um möglichst schnell wieder durchstarten zu können.“ Beim „Liquiditätskredit Plus“ ergänzt die L-Bank den bereits bestehenden Liquiditätskredit von bis zu fünf Millionen Euro um einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 300.000 Euro.
Übersicht der Corona-Hilfen für die Wirtschaft in Baden-Württemberg (PDF)
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