Zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr setzt das Verkehrsministerium auf deutliche Hinweise und verstärkte Kontrollen. Seit 1. Juli können Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängt werden, wenn der Mund- und Nasenschutz nicht getragen wird.
Um weiter steigende Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu verhindern, setzt das Verkehrsministerium verstärkt den Fokus auf die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). „Statt Sorglosigkeit brauchen wir jetzt eine zweite Welle der Achtsamkeit und Verantwortung in der Gesellschaft. Eine Mehrheit der Fahrgäste trägt Maske und schützt damit andere. Einzelne aber weigern sich oder gehen nachlässig damit um. Wir wissen von vielen Reisenden, dass sie darüber besorgt sind. Maskenmuffeln und Verweigerern muss klar sein, dass sie ein Bußgeld von bis zu 250 Euro riskieren“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann anlässlich eines Pressetermins am Stuttgarter Hauptbahnhof. Gemeinsam mit Martin Selig, Regionalleiter DB Regio, brachte Hermann erste rote Warnhinweise auf die Türen der bwegt-Fahrzeuge, die darauf hinweisen, dass in den Zügen, aber auch an den Bahnstationen das Tragen eines Mund- und Maskenschutzes verpflichtend ist.
Warnhinweise und verstärkte Kontrollen in den Zügen
Zur Durchsetzung der Maskenpflicht kündigte der Verkehrsminister zudem verstärkte Präsenz vor Ort an. „Gemeinsam mit der Polizei und den Verkehrsunternehmen werden wir Schwerpunktkontrollen in den Zügen durchführen. Ich habe die Eisenbahnunternehmen zudem gebeten, die Zahl des Sicherheitspersonals in den Zügen zu erhöhen“, so der Verkehrsminister.
„Es sind nur wenige, die sich weigern, eine Maske zu tragen, aber gegen diese Minderheit gehen wir als DB zusammen mit Polizei und Politik konsequent vor – zum Schutz unserer Fahrgäste und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Außerdem setzen wir weiter auf breite Prävention und Information, so wie heute bei diesem Termin“, erklärt DB-Regionalleiter Martin Selig.
Bußgelder bis 250 Euro möglich
In Baden-Württemberg können seit dem 1. Juli Behörden vor Ort Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängt werden, wenn der Mund- und Nasenschutz nicht getragen wird. „Das ist manchen Fahrgästen offensichtlich nicht klar“, erklärte Hermann. „Die Maske muss von allen wieder als wichtig wahrgenommen werden. Zusammen mit Abstand und den Hygieneregeln können wir Corona-Infektionen verhindern“, verdeutlicht Hermann.
Auch über die Social-Media-Kanäle der Landesmarke bwegt wird mit Filmen und Posts auf die Maskenpflicht im ÖPNV hingewiesen.
Instagram: Video „Maskenpflicht"