Der Landtag hat eine Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. Es geht um eine Anpassung an geändertes Bundesrecht sowie um Rechtsklarheit, Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21. Juni 2023 in zweiter Lesung eine Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. Es geht um Anpassungen des Stiftungsrechts auf Landesebene an eine Reform des Stiftungsrechts auf Bundesebene sowie um Rechtsklarheit, um Verwaltungsvereinfachungen und Entbürokratisierungen.
Beitrag zur Entbürokratisierung und Rechtsklarheit
„Mit den heute vom Landtag beschlossenen Änderungen im Stiftungsgesetz senken wir den Verwaltungsaufwand und bringen den Bürokratieabbau voran. So können nun zum Beispiel Stiftungsbehörden auf eine Prüfung der Jahresrechnung verzichten, wenn ein Wirtschaftsprüfer bereits eine Prüfung vorgenommen hat. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Gleichzeitig sorgen wir mit den Änderungen des bisher geltenden Stiftungsgesetzes für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Vorschriften, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben, optimieren wir. Dies betrifft vor allem Regeln zur Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus greifen wir bei den Änderungen auch bestehende Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung auf und schaffen Rechtssicherheit. Damit ist die umfassende Anpassung unseres Stiftungsrechts an das Bundesrecht auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung, zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der von der Regierung eingebrachten Änderung des Landesstiftungsrechts.