Corona-Hilfen

Land verlängert Corona-Hilfsprogramme bis Ende März 2022

Lesezeit: 5 Minuten
  • Teilen
  •  
Zwei Männer arbeiten gemeinsam an einem Computer.

Das Land hat die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbstständige bis Ende März 2022 verlängert. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet.

Der Ministerrat hat am 21. Dezember neben der Umsetzung der Corona-Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 die Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme des Landes beschlossen. Der fiktive Unternehmerlohn und der Tilgungszuschuss Corona können damit über das Jahr 2021 hinaus beantragt werden. Auch die Beratungsangebote im Rahmen der Krisenberatung Corona werden fortgeführt. „Die aktuelle Dynamik des Infektionsgeschehens hat erneut massive Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserem Land. Deshalb werden wir die Betriebe weiterhin ergänzend zu den Bundesprogrammen unterstützen. Ich bin froh, dass der Ministerrat grünes Licht für die Verlängerung unserer Programme gegeben hat. Die Landeshilfen schließen entscheidende Lücken und unterstützen besonders betroffene Branchen zielgerichtet“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Fiktiver Unternehmerlohn ergänzt weiterhin Überbrückungshilfe

Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV verlängert und kann künftig im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Zeitraum. „Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat kann insbesondere die Existenz von Soloselbständigen sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen sichern, denn viele von ihnen beziehen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe reicht hier nicht aus“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg habe seit Juni 2020 bereits in rund 76.000 Fällen Soloselbständige und Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit dem fiktiven Unternehmerlohn unterstützen können.

Dienstleistungsunternehmen können Tilgungszuschuss beantragen

Mit dem Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona unterstützt die Landesregierung Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes bereits seit September 2020 sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung seit Juni 2021. Für die Fortführung bis März 2022 wird der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf nun 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. „Gerade die Schausteller und Marktkaufleute, ebenso die Veranstaltungs- und Eventbranche sind bereits seit fast zwei Jahren in ihrer Arbeit besonders eingeschränkt“, so die Ministerin. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Wir geben ihnen weiterhin die Möglichkeit, vom Tilgungszuschuss zu profitieren.“ Seit der Einführung des Tilgungszuschusses konnten bereits über 2.300 Betriebe mit über 20 Millionen Euro unterstützt werden.

Krisenberatung Corona bietet niederschwellige Unterstützung

„Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote. Das Spektrum reicht von Liquiditätsproblemen bis hin zu Strategien zum Neustart. Seit Beginn des Angebots haben über 2.900 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Besonders bei den Kleinstunternehmen der persönlichen Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe verzeichnen wir wieder mehr Anfragen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die für die Betriebe kostenlose Krisenberatung weiterhin zur Verfügung zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. „Damit geben wir den Betrieben ein niederschwelliges Angebot, um etwa gemeinsam mit kompetenten Beraterinnen und Beratern ihre individuelle unternehmerische Lage zu bewerten oder Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen.“ Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.

Weitere Meldungen

Schüler einer Grundschule melden sich im Unterricht (Bild: © dpa).
Bildung

Zusammenarbeit mit Hector Kinderakademien wird fortgeführt

Schaubild mit wesentlichen Zahlen zur Hochschulfinanzierungsvereinbarung III von 2026 bis 2030.
Hochschulen

Land sichert Finanzierung der Hochschulen bis 2030

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Polizei

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 des Bundes vorgestellt

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Migration

20 Projekte für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Energiewirtschaft

Einsparpotenzial beim klimaneu­tralen Umbau des Energiesystems

Schaubild beschreibt wie das Radon-Innenraummessprogramm funktioniert
Strahlenschutz

Neuauflage des erfolgreichen Radon-Messprogramms für Wohngebäude

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 1. April 2025

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Fachkräfte

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften startet

Justitia links neben zwei Paragraphen
Justiz

Justiz baut Angebot von Commercial Courts weiter aus

Das Logo von Invest BW
Innovation

Große Resonanz auf Förderaufruf zu Technologietransfer

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.
Einzelhandel

Land fördert Intensivberatung für den Handel

Logo Startchancen BW
Schulen

Weitere Schulen im Startchancen-Programm

Wachtmeisterin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg Elke Mekdarasouk (links) und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (rechts)
Justiz

Elektronische Strafakte in Heidelberg und Mannheim eingeführt

von links nach rechts: Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Kerstin Jorna (Europäische Kommission), Luc Van den hove (Präsident und CEO von imec), Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der flämische Ministerpräsident Matthias Diependaele bei der Bekanntgabe des Ansiedlungsprojekts
Innovation

Neues imec-Kompetenzzentrum in Baden-Württemberg

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Wirtschaft

Land präsentiert sich als Innovationstreiber