Mit der Ausschreibung des Jahresprogramms 2018 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum konzentriert das Land die Unterstützung auf die Wohnraumförderung und Innenentwicklung der Dörfer und Städte im Ländlichen Raum.
„Um ein Dorf oder eine Stadt lebendig zu halten ist es wichtig, dass dort Leben herrscht. Die Menschen müssen in den Orten wohnen, arbeiten, ihre Freizeit verbringen, einkaufen und zum Arzt gehen können. Durch die Konzentration unserer Förderpolitik auf den Innenbereich und den Schwerpunkt Wohnen entsteht nicht nur neuer Wohnraum, sondern es werden auch Flächen im Außenbereich geschont. Damit leistet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) einen erheblichen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, zur Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2018.
Bereitstellung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum
„Ziel der Programmausschreibung 2018 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen“, so der Minister. Studien zum Thema Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg gehen auch im Ländlichen Raum in den nächsten Jahren von steigenden Bevölkerungszahlen aus. Die Bereitstellung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu modernem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen.
„Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert. Dabei öffnen wir die Förderung auch für Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Gemeinden bieten wir eine erhöhte Förderung bei schwer zu vermarktenden innerörtlichen Flächen an. Auch im Jahresprogramm 2018 wollen wir die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für innerörtliche wohnraumbezogene Projekte einsetzen“, hob der Minister hervor.
Beibehalten wird der Förderzuschlag von 5.000 Euro für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen. Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist auch die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. „Auch hier haben wir den Förderradius des ELR erweitert", betonte der Minister.
Kommunale und private Investitionen können gefördert werden
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.
In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2018 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 20. Oktober 2017 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum