Das Land unterstützt die Sanierung von Kulturdenkmalen in einer ersten Tranche mit mehr als sechs Millionen Euro. Ministerin Nicole Razavi bedankte sich bei der symbolischen Scheckübergabe bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihrem Kulturdenkmal eine Zukunft geben wollen.
Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, überreichte am Donnerstag, 25. Mai 2023, im Stuttgarter Landtag symbolische Schecks an elf Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer aus Baden-Württemberg. Das Land unterstützt sie bei der Sanierung ihrer Kulturdenkmale jeweils mit einer Förderung im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2023.
In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Anwesenden stellvertretend für die vielen Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmalen im ganzen Land. Sie sagte: „Ich freue mich über alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrem Kulturdenkmal eine Zukunft geben wollen. Ihr Engagement für unsere Kulturdenkmale, ihre Begeisterung für die daran abzulesende Geschichte und ihre Freude an deren Erhalt für kommende Generationen beeindrucken mich sehr. Ich bin froh, dass wir sie beim Erhalt ihres Kulturdenkmals mit der Denkmalförderung des Landes unterstützen können.“
Insgesamt stellte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für die erste Tranche rund 6,1 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 52 Kulturdenkmalen bereit.
Elf Vorhaben erhielten symbolische Schecks
Ministerin Nicole Razavi überreichte symbolische Schecks für die folgenden kirchlichen, kommunalen und privaten Vorhaben:
Objekt:
Vielzweckbauernhaus „Josefshof“, Kniebisstraße 1, 72184 Eutingen im Gäu
Maßnahme:
Gesamtinstandsetzung
Zuwendungshöhe:
108.890 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Beim „Josefshof“ in Eutingen-Göttelfingen handelt es sich um ein sehr interessantes, ungewöhnlich großes und repräsentatives Vielzweckbauernhaus. Seit der Erbauung 1878 durch die Urgroßmutter Rosa Raible des heutigen Eigentümers ist das Objekt bis heute in Familienbesitz.
Der dominante Hof steht auf einem erhöhten, großen Platz mit Blick über den ganzen Ort Göttelfingen. Es handelt sich um einen Vielzweckbau mit Wohn-, Stall- und Scheunenteil mit gut erhaltener Innenausstattung bis in die 1950er Jahre. Das Gebäude ist ein charakteristischer Hof der Region, hebt sich aber durch Größe und durch eine anspruchsvolle repräsentative Gestaltung von allen anderen Gebäuden des Orts ab. Das Gebäude veranschaulicht frühere Wohn- und Lebensverhältnisse in der landwirtschaftlich geprägten Gemeinde. Das Bauernhaus ist Zeugnis der historischen Siedlungsstruktur und der Ortsbaugeschichte.
Maßnahmen:
Geplant ist eine Umnutzung zum Mehrfamilienhaus, umfassende statische Sicherung und Gesamtsanierung außen und innen. Vorgesehen sind zukünftig acht lichtdurchflutete Wohnungen, die über einen Aufzug und ein offenes Treppenhaus erschlossen werden sollen. Sieben der acht Wohnungen werden barrierefrei sein. Als Energiequelle wird eine Wärmepumpe eingebaut. Bauherren sind die Familien Josef und Regina Krknjak mit ihren Kindern, Julia und Knuth Molzen, Nicolai und Natascha Krknjak-Mittelstedt und Theresa Krknjak.
Der Hof bleibt im Familienbesitz, nur ein Teil der Wohnungen soll vermietet wer-den. Über einen Aufzug im vorhandenen Heuabwurfschacht der Scheune und die horizontale Erschließung wird eine Barrierefreiheit erreicht, so dass die Wohnungen auch altersgerecht sind.
Objekt:
„Brahmsblock“, Brahmsstraße 14-18, Kalliwodastraße 2-8, Ludwig-Marum-Straße 31,32 und Philippstraße 16-28, 76185 Karlsruhe
Maßnahme:
Instandsetzung der Putz- und Steinfassade sowie die Restaurierung der Klappläden und der Treppenhausfenster
Zuwendungshöhe:
532.440 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Der sogenannte Brahmsblock entstand in den 1920er Jahren in vier Etappen durch eine Baugesellschaft. Es handelt sich um eine der größten Wohnanlagen der Zwischenkriegszeit in Baden-Württemberg. Damals herrschte eine große Wohnungsnot, was zum Bau dieser Anlage in typischer Blockrandbebauung mit charakteristischem Innenhof führte. Das Objekt ist sowohl sozial als auch stadtgeschichtlich von hoher Bedeutung. Die unter dem Einfluss der Stuttgarter Schule entstandene Fassadengestaltung mit zurückhaltend-neubarocken Elementen und expressionistischen Details war richtungsweisend. Die Wohnungen sind mit Loggien und Bädern ausgestattet und repräsentieren einen gehobenen Wohnstandard aus ihrer Zeit, was auch wissenschaftlich bemerkenswert ist. Einerseits handelte es sich um ein Notstandsprogramm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, andererseits hat der Baublock einen hohen künstlerischen Anspruch und für die damalige Zeit einen hohen Komfort.
Maßnahmen:
Gegenwärtig erfolgt eine Gesamtsanierung der Fassaden einschließlich der die Architektur prägenden originalen Klappläden. Außerdem werden die Treppenhäuser entsprechend dem Originalbefund instandgesetzt sowie die noch erhaltenen bauzeitlichen Fenster nach den denkmalpflegerischen Vorgaben überarbeitet. Die verlorenen Haustüren werden entsprechend den bauzeitlichen Vorbildern rekonstruiert, der differenzierte originale Anstrich der einzelnen Fassaden wiederhergestellt.
Objekt:
Städtisches Museum im Kornhaus, Max-Eyth-Straße 19, 73230 Kirchheim unter Teck
Maßnahme:
Sanierung
Zuwendungshöhe:
270.200 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Der landläufig als „Kornhaus“ bezeichnete, ehemalige Fruchtkasten wurde 1540/50 als mächtiger, dreigeschossiger Massivbau im Zuge des Festungsausbaus unter Herzog Ulrich als Speicher inklusive großem Gewölbekeller für den Kriegsfall errichtet und 1690-96 nach dem Stadtbrand mit neuen Pfeilern, Geschossdecken und Dachstuhl wieder aufgebaut. 1851 bis um 1900 diente es als städtische Fruchthalle, später unter anderem als Weinlager, Turnhalle und Feuerwehrgerätemagazin. 1953 und 1977 erfolgte der Umbau zum Museum mit neuer Treppe, Aufzug und Arkaden zur Max-Eyth-Straße. Der Steinbau im Stil der großen Provianthäuser des 16. Jahrhunderts ist neben der benachbarten Kirche und dem Schloss der größte Baukörper der Stadt und hat hohen dokumentarischen Wert für die Wirtschafts- und Festungsgeschichte. Er ist zudem ein wichtiges Monument der Bebauung vor der Brandkatastrophe von 1690. Zusammen mit Rathaus und unmittelbar nördlich gelegener Kirche bildet das Kornhaus nach den Umnutzungen des 19. und 20. Jahrhunderts das Zentrum des städtischen Lebens. Es handelt sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach Paragraph 28 Denkmalschutzgesetz, das sich zudem inmitten der Gesamtanlage „Altstadt Kirchheim unter Teck“ befindet. Ein Solarkataster für die Gesamtanlage ist durch das Stadtplanungsamt in Bearbeitung.
Maßnahmen:
Der Entwurf des Stuttgarter Architekturbüros Cheret und Bozic ging aus einem Wettbewerbsverfahren hervor, bei dem das Landesamt für Denkmalpflege bereits eng eingebunden war. Dabei wird das Kornhaus nach rund 50 Jahren einer grundlegenden Modernisierung mit Neuausrichtung des Museums unter Einbeziehung des Gewölbekellers und Schaffung eines Veranstaltungssaals im ersten Dachgeschoss unterzogen und städtebaulich durch die Öffnung der ehemals vorhandenen Tore zum Widerholtplatz besser in das Umfeld integriert. Von der Erneuerung der Treppenhäuser und des Fahrstuhls, dem Ausbau des Kellers und des ersten Dachgeschosses werden denkmalrelevante Bauteile nicht betroffen. Durch die zukünftige Nutzung des gewaltigen Gewölbekellers, den man von sekundären Einbauten befreit, wird das Kulturdenkmal zusätzlich erlebbar gemacht. Aufwändige Instandsetzungsmaßnahmen mit förderfähigen Ausgaben bestehen vor allem bei der Instandsetzung der Holzkonstruktion inklusive Dachstuhl sowie bei der Restaurierung der Natursteinfassade. Vor allem das innere Tragwerk muss wegen durch Schädlingsbefall reduzierter Holzquerschnitte statisch ertüchtigt werden, wobei ein jeweils auf die einzelnen Tragachsen abgestimmtes Konzept aus Reparatur, Teilerneuerung und additive Verstärkungen umgesetzt wird. Das Instandsetzungskonzept mit Neuausrichtung des Museums und Öffnung zum Widerholtplatz vor der Kirche wird dem Kornhaus als bürgerliches Kulturzentrum mit zeitgemäß gestalteten Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen wieder die angemessene Präsenz im Stadtraum geben.
Objekt:
Jüdischer Friedhof, Gewann Markhau, 72127 Kusterdingen-Wankheim
Maßnahme:
Konservierungs- und Sicherungsarbeiten an den Grabsteinen des jüdischen Friedhofs
Zuwendungshöhe:
112.260 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Der jüdische Friedhof wurde 1774 von der damals noch kleinen jüdischen Gemeinde in Wankheim eingerichtet. Er ist der älteste der drei erhaltenen jüdischen Friedhöfe der Landkreise Tübingen und Reutlingen und umfasst einen Bestand an 137 Grabsteinen und ist somit einer der eher kleinen jüdischen Friedhöfen des Landes.
Im Oktober 1939 wurde der Friedhof schwer geschändet: 65 Grabsteine wurden umgestürzt, weitere Schändungen des Friedhofes folgten im November 1950, Mai 1986 und Dezember 1989. Eine letzte Beerdigung fand im Jahr 1941 statt. 1943 ging der Friedhof in das Eigentum der Gemeinde Wankheim über. 1949 wurde die Begräbnisstätte im Rahmen der Restitution an die israelitische Kultusvereinigung Württemberg zurückgegeben (Eigentümer Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg IRGW; Besitzer Gemeinde Kusterdingen).
Der jüdische Friedhof dokumentiert den Wandel vom Friedhof einer Landjudengemeinde (Verbot von Ansiedlung von Juden im Herzogtum Württemberg im 15. Jahrhundert; nur einige Grundherren von kleineren Dörfern erlaubten Ansiedlung) zu einer Stadtjudengemeinde (durch Aufklärung und Emanzipation entsprechende Gesetzesänderung im Königreich Württemberg führt zu Abwanderung der Wankheimer Juden vor allem nach Tübingen) und zu einem Verbandsfriedhof (Beerdigung von jüdischen Gemeindemitgliedern aus Wankheim, Tübingen und Reutlingen). Seine religiöse, kulturhistorische und regionalgeschichtliche Bedeutung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Maßnahmen:
Konservierung (das heißt Erhaltung des Status quo ohne Bodeneingriffe) der 137 Grabsteine nach einem „Ampelsystem“ des Landesamts für Denkmalpflege, mit dem die konservatorischen Maßnahmen entsprechend ihrer Erforderlichkeit priorisiert werden konnten, um so einerseits den Friedhof insgesamt langfristig zu konservieren und andererseits die knappen finanziellen und personellen Ressourcen nicht nur für den Erhalt einzelner Grabsteine, sondern den gesamten Friedhof einzusetzen.
Objekt:
Wohnhaus, Obere Seestraße 31, 88085 Langenargen
Maßnahme:
Umbau und Sanierung
Zuwendungshöhe:
49.760 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein giebelständiges, verputztes, zweigeschossiges Einhaus mit Halbwalmdach, dendrochronologisch datiert auf 1530. Das Objekt ist ein Kulturdenkmal nach Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz. Der stattliche Bau zählt zu den ältesten Wohngebäuden Langenargens. Der noch vollständig verblattete Dachstuhl zeigt die lange Kontinuität spätmittelalterlicher Konstruktionsweisen in der Region. Es handelt sich ursprünglich um eines der sogenannten gestelzten bäuerlichen Einhäuser, bei denen die Funktionseinheiten horizontal angeordnet waren, das heißt die Wirtschaftsräume lagen im Erdgeschoss. Das Gebäude ist seit Generationen im Besitz der Familie der jetzigen Eigentümerin, die „ihrem“ Kulturdenkmal überaus verbunden ist. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um eines der ältesten Gebäude im Bodenseekreis und es stand viele Jahrzehnte unangetastet leer. Es soll nun auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerin unter größtmöglichem Erhalt historischer Substanz unter Berücksichtigung aller denkmalpflegerischen Belange behutsam saniert und dauerhaft instandgesetzt werden. Die Instandsetzung für eine Ferienwohnung für die regelmäßigen Besuche der Besitzerfamilie im Dachgeschoss, die Wohnnutzung im Obergeschoss und die Geschäfts- oder Gastronomienutzung im Erdgeschoss wird damit unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf das Kulturdenkmal realisiert werden. Die Nutzung des Erdgeschosses als „Wirtschaftsräume“ sowie der oberen Geschosse zum Wohnen wird ebenfalls fortgeführt.
Maßnahmen:
Vorgesehen sind Reparatur des Dachwerks, Ausbau des Dachgeschosses, Belichtung durch neue Gauben, Neueindeckung des Daches durch Ergänzung durch neue Ziegel, aber unter größtmöglichem Erhalt der historischen Ziegel.
Objekt:
Evangelische Kirche, Kirchstraße 11, 74243 Langenbrettach
Maßnahme:
Instandsetzung des Tragwerks und des Turmdachs
Zuwendungshöhe:
81.900 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Die evangelische Pfarrkirche St. Peter und Paul ist ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach Paragraph 28 Denkmalschutzgesetz. Als ehemalige Wehrkirche geht sie im Kern auf das 10. Jahrhundert zurück, 1514 bis 1578 wurde sie durch Clemens Vock erneuert, 1778 und 1843 renoviert und die Sakristei abgebaut. 1886 wurde sie durch Heinrich Dolmetsch und in den 1950er Jahren durch Hannes Mayer restauriert. Im Inneren gibt es ein bedeutendes Lutherfresko von 1591. Mit der renaissancezeitlichen Erweiterung und Ausmalung des Langhauses ist die Kirche ein wichtiges Zeugnis der Reformationszeit.
Maßnahmen:
Auf der Grundlage einer verformungsgerechten Bauaufnahme und detaillierten Schadensdokumentation werden Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Tragkonstruktion und den Sparrenfußpunkten durchgeführt. Das schiefergedeckte Turmdach wird umgedeckt und repariert.
Objekt:
Pfarrkirche Maria Königin der Engel, Kirchstraße, 76461 Muggensturm
Maßnahme:
Außeninstandsetzung
Zuwendungshöhe:
307.860 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Die Pfarrkirche Maria Königin der Engel ist ein Kulturdenkmal gemäß Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz. Es handelt sich um eine neogotische, dreischiffige Basilika mit Querschiff und 7/16-Chor sowie einem seitlich neben dem Eingangsportal angesetzten Turm an der Westfassade. Neben der Kirche befindet sich ein Ölberg aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, bestehend aus Christus, Engel und zwei schlafenden Aposteln. Die Figuren sind aus Sandstein und etwas kleiner als Lebensgröße.
Die heutige Kirche wurde 1904 bis 1906 anstelle einer von Johann Michael Ludwig Rohrer 1722/23 errichteten Kirche erbaut. 1731 wird die alte Kirche „Königin der Engel und dem Heiligen Georg“ geweiht. Mitte des 19. Jahrhunderts war die Vorgängerkirche zum einen zu klein für die katholische Gemeinde und zum anderen in einem stark baufälligen Zustand. Zunächst dachte die Gemeinde über eine Renovierung und bauliche Erweiterung der Bestandskirche nach, doch 1904 entschied man sich, die alte Kirche abzubrechen und mit dem Neubau der jetzigen Kirche zu beginnen, welche im Jahr 1907 geweiht wurde.
Der Turm erreicht mit seiner Spitze eine beachtliche Höhe von 63,5 Metern. In der Länge misst der Kirchenbau fast 58 Meter bei einer Breite von 24 Metern im Hauptschiff und 32 Metern im Querschiff. Durch diese stattlichen Maße und aufgrund der die Kirche umgebenden kleinen Wohngebäude, dominiert der Bau den alten Ortskern und wirkt bis weit in die Rheineben hinein.
Die Fassaden der Kirche sind reich mit gotischen Maßwerk, Blendmaßwerkverzierungen, Fialen, Kreuzblumen und Krabben geschmückt. Im Inneren wirkt der einst reich ausgemalte Innenräum heute schlichter durch seine Kreuzrippengewölbe aus rotem Sandstein auf weißen Grund. Erhalten hat sich zudem ein umfangreicher Bestand aus Glasmalerei, Altären, Heiligenfiguren, Gemälden und Kreuzwegstationen an den Pfeilern zwischen Haupt- und Seitenschiffen.
Maßnahmen:
Die Maßnahme des ersten Bauabschnitts, für den der Zuschussantrag gestellt wurde, umfasst zum einen die steinmetzmäßige Überarbeitung des Sandsteinmauerwerks der Turmfassade. Durch Sturmschäden bedingte Dachdeckungsreparaturarbeiten am Turmhelm wurden bei einer Hubsteigerbefahrung Rissbildungen und massive Schadensbilder an der Sandsteinstruktur der Außenfassade bemerkt. Der hinzugezogene Sachverständige für das Steinmetz-und Steinbildhauerhandwerk stellte daraufhin massive Schäden an der Turmfassade und deren Bestandteilen fest. Es bestand akute Gefahr für Leib und Leben, da große Sandsteinelemente herabzufallen drohten.
Im ersten Bauabschnitt werden geschädigte Steine ausgetauscht, gefestigt oder mit Vierungen repariert. Zum Teil müssen durch den Steinmetzbetrieb ganze Sandsteinelemente, wie zum Beispiel Teile des Maßwerks im großen Fenster, Fialen und Kreuzblumen, Krabben, in alter Handwerktradition vollkommen neu hergestellt werden. Es werden des Weiteren Altabtragungen und zementäre Steinersatzmassen von vorhergehenden Instandsetzungen entfernt und fachgerecht ersetzt.
Zum anderen wird im ersten Bauabschnitt der mit Schiefer gedeckte Turmhelm umfangreich zimmermannsmäßig repariert. Der Turmhelm wies eine sehr starke Schiefstellung auf, deren Ursache unter anderem in den Fußpunkten der Holzkonstruktion lag. Durch Wassereintritt waren die Hölzer hier stark geschädigt. Steinmetz und Zimmermann erarbeiten zusammen mit dem leitenden Architekten eine gemeinsame Lösung zur statischen Sicherung im Bereich der Holz-Stein-Verbindung sowie eine Optimierung des Wasserablaufs.
Objekt:
Oberes Tor – Doppeltoranlage, Am Oberen Tor 1, 88630 Pfullendorf
Maßnahme:
Außensanierung
Zuwendungshöhe:
325.190 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Das Obertor in Pfullendorf zählt zu den am besten überlieferten und baulich bemerkenswertesten Stadttoranlagen in Oberschwaben. Es verdeutlicht dabei die Entwicklungslinien des mittelalterlichen Wehrbaus in besonders anschaulicher Weise. Das einfache, in der stauferzeitlichen Stadtmauer sitzende Tor, erstmals erwähnt 1280, wurde wohl anfänglich durch den hohen, im 15. Jahrhundert veränderten Flankierungsturm geschützt – eine eher ungewöhnliche Kombination, führten doch üblicherweise die Tore direkt durch die Türme. Erst im Spätmittelalter entstand das vor die Mauer gesetzte Torhaus mit dem Treppengiebel. Zum Ende des Mittelalters wurde die Toranlage durch ein Vortor, eine sogenannte Barbakane, jenseits des Grabens verstärkt. Diese zeigt mit den runden Flankierungstürmen und den Schlüsselscharten charakteristische Elemente spätmittelalterlicher Wehrarchitektur nach Einführung der Feuerwaffen. Mit dem über dem Tor angebrachten Wappen unter dem Kreuzigungsrelief repräsentierte sich die Reichsstadt und stellte ihre Existenz unter göttliche Gnade, der hohe Turm diente nicht nur als Wehrbau und Aussichtsposten, sondern versinnbildlichte als eine Art Wahrzeichenturm auch die militärische Stärke und Bedeutung der Reichsstadt. Er diente auch als Gefängnis, das noch bis 1945 in Benutzung war. Damit hat die Toranlage als Beispiel eines wehrhaften mittelalterlichen Stadtzugangs herausragenden architektur-, bau- und stadtgeschichtlichen Zeugniswert.
Maßnahmen:
Die Fassadensanierung umfassen Stuckarbeiten sowie Natursteinarbeiten an der Eckquaderung des Wachturms, Fenstergewände, Toreinfassungen und der bildhauerisch gearbeiteten Ausstattung mit Figuren des Heiligen Nepomuk einer Kreuzigungsgruppe und eines Wappensteins.
Die Dachsanierung beinhaltet restauratorische Instandsetzungsmaßnahmen am Dachtragwerk und der Dachdeckung.
Objekt:
Katholische Kirche St. Sebastian, Schießbergstraße 3, 73579 Schechingen
Maßnahme:
Innen- und Außensanierung
Zuwendungshöhe:
205.770 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Von der erstmals 1292 urkundlich erwähnten Kirche wurde 1484 der Chorturm erhalten und mit einem Kreuzrippengewölbe versehen. Das zur gleichen Zeit er-baute Langhaus erfuhr 1777 eine Erhöhung mit neuem Dachstuhl und Drehung der Nutzung um 180 Grad. Gleichzeitig wurde das Langhaus nach Westen erweitert und ein Westquerschiff sowie eine Apsis hinzugefügt und der Chorturm durch einen Oktogonaufsatz erhöht. 1871 erfolgte eine neugotische Umgestaltung mit erneuter Drehung der Nutzung und dem Anbau der Sakristei an den Chorturm. An der Saaldecke befinden sich Fresken von Johann Nepomuk Nieberlein von 1774 mit Szenen aus dem Leben des Heiligen Sebastian. Im Inneren hat sich eine weitgehend barocke Ausstattung erhalten. Die Kirche ist Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß Paragraph 28 Denkmalschutzgesetz. In Sachgesamtheit mit dem Kirchenbau ist die ihn umgebende Mauer Kulturdenkmal nach Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz.
Maßnahmen:
Der Kirchenbau weist ein vielfältiges Schadensbild auf. Im Dachbereich, aber auch an der Raumschale werden umfangreiche Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen erforderlich. Es gibt erhebliche Feuchteschäden.
Teilweise muss eine erst vor 23/24 Jahren an der Dachkonstruktion durchgeführte Maßnahme rückgängig gemacht werden. So sorgen zum Beispiel die temperaturbedingten Längenänderungen von Stahlträgern, die auf den Mauerkronen des Langhauses eingebaut wurden, für Risse in den Längswänden oberhalb der Fenster.
Objekt:
Wohnhaus und ehemalige Automobilremise mit Wohnhaus, Mörikestraße 24 und 24 b, 70178 Stuttgart
Maßnahme:
Dach- und Fassadensanierung
Zuwendungshöhe:
118.270 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Das Anwesen Ostertag-Siegle (Sachgesamtheit) stammt in seiner heutigen Anlage mit Rückgebäuden und Garteneinfassung aus der Zeit zwischen 1886 und 1909.
Die herrschaftliche Villa in der Mörikestraße 24 (1886-1888, Architekten Andre Lambert und Eduard Stahl) wurde für den Geheimen Kommerzienrat Gustav von Siegle, Mitbegründer der BASF, errichtet. Dieser machte es seiner Tochter Margarete anlässlich ihrer Hochzeit mit dem Fabrikanten Karl Ostertag zum Geschenk.
Rückwärtig hinter der Villa in der Mörikestraße 22 (1909, Architekten Albert Eitel und Eugen Steigleder) befindet sich eine neubarocke zweigeschossige Automobilremise mit Chauffeurwohnung in – bedingt durch Grundstücks- und Höhenverhältnisse – komplexer Geometrie und dennoch ausgewogener Gliederung.
Maßnahmen:
Geplant sind konservatorische und restauratorische Maßnahmen an der hochwertigen Natursteinfassade, sowie Maßnahmen an der Dachdeckung in Naturschiefer.
Objekt:
Wasserschloss Glatt, Schloß 1, 72172 Sulz am Neckar (Ortschaft Glatt)
Maßnahme:
Sanierung des Daches, des Außenputzes und des Schlossgrabens
Zuwendungshöhe:
251.620 Euro
Angaben zum Kulturdenkmal:
Beim Wasserschloss Glatt (Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach Paragraph 12 Denkmalschutzgesetz), heute Kultur- und Museumszentrum, handelt es sich um eine dreigeschossige Dreiflügelanlage um einen rechteckigen Innenhof, die zur vierten Seite nach Norden mit einem Torbau und Wehrmauer abschließt. Der gesamte Komplex ist von einem Wassergraben umgeben. Der Kern der Anlage stammt aus der Mitte des 13. Jahrhunderts. Prägend in Bezug auf den heutigen Baukörper erweisen sich die Bauphasen des 16. und 18. Jahrhunderts. Insofern kann die Anlage heute als Bau der Renaissance und des Barocks angesprochen werden, dessen Erscheinungsbild sowohl am Außenbau als auch in den Innenräumen von den barocken Ausstattungsphasen geprägt wird. Aus diesen beiden prägenden Bauphasen sind ornamentale Fassadenmalereien erhalten, die einst alle Fassadenflächen bedeckt haben und einen Schwerpunkt der vorliegenden Maßnahme bilden: Die in Rottönen freskal ausgeführte manieristische Malerei ist architekturgebunden an den Fassadenöffnungen und der Fassadengliederung aufgetragen. Auch die sogenannte Weißfassung aus dem Jahr 1708 akzentuiert die Fassadengliederung. Nach verschiedene Freilegungs-, Konservierungs- und Restaurierungsphasen im 20. Jahrhundert sind beide Ausmalungsphasen heute partiell nebeneinander sichtbar. Ihre komplexe Restaurierungsgeschichte dokumentiert auch die Entwicklung der Denkmalpflege im 20. Jahrhundert.
Maßnahmen:
Der Bestand unterschiedlicher Fassadenmalereien erfährt eine Konservierung, die die Maßnahmen des 20. Jahrhunderts bewusst als denkmalwerte Zeitschicht akzeptiert. Im Detail findet eine Reinigung der Oberflächen statt, Entsalzungsmaßnahmen, die Sicherung und Konservierung der historischen Putze und Malschichten durch Festigung und Hinterfüllung mit Putzergänzung im Fehlstellenbereich. Eine Retusche ist nur vorgesehen, sofern sich neuen Putzflächen als optisch störend erweisen.
Der historische Fensterbestand, der großteils dem 19. bis 20. Jahrhundert zuzuordnen ist, in Teilen aber auf barocke und vorbarocke Zeit zu datieren ist, wird erhalten und soweit nötig instandgesetzt.
Zudem erfolgt eine Natursteinkonservierung mit Reinigung, Festigung, Salzreduktion, Kittungen und Schlämmen der Eckquaderung und Wappensteine vor allem im Bereich des Torbaus.
Es erfolgt weiterhin eine Reinigung und gegebenenfalls Ergänzung der historischen Eindeckung aus handgestrichenen Ziegel sowie die Überprüfung und Instandsetzung der Wasserführung.
Hinzu kommt die Abdichtung des Wassergrabens, unter anderem für die Gerüststellung, aber auch, um die schadhaften Putzergänzungen im unteren Wandflächenbereich der Fassaden erneut zu ersetzen.
Ergänzend finden Instandsetzungsarbeiten am äußeren Mauerring des Grabens statt. Fehlstellen im Mauerwerk werden mit artgleichem Materialien ergänzt und die Mauerkrone im Bestand repariert. Die Umsetzung eines neuen Beleuchtungskonzeptes für die Fassaden schließt die Maßnahme ab.
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.