Das Land unterstützt professionelle Privattheater auch 2022 in einem Förderprogramm. Damit werden herausragende Produktionen oder mehrjährige Konzeptionen ermöglicht, bei denen der künstlerische Aspekt im Mittelpunkt steht. Die Bewerbungsfrist endet am 5. November 2021.
Bis zum 5. November können sich die professionellen Privattheater in Baden-Württemberg erneut um Projektförderung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Mit dem Förderprogramm für 2022 werden herausragende Produktionen oder mehrjährige Konzeptionen ermöglicht, bei denen der künstlerische Aspekt im Mittelpunkt steht.
„Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sind Bühnen in privater Trägerschaft ganz besonders betroffen. Uns ist es deshalb ein großes Anliegen, die kleineren Kultureinrichtungen mit Hilfsprogrammen wie Kultursommer, Kunst trotz Abstand oder Freiräume zu unterstützen und ihnen nach langen Zeiten des Lockdowns wieder einen Spielbetrieb zu ermöglichen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.
Neu ist dieses Jahr, dass Projekte gefördert werden, die Netzwerke einbinden oder mit Vereinen oder Bürgerinnen und Bürgern zusammenarbeiten. „Die professionellen Privattheater bilden vielerorts die Basis des Theaterlebens, besetzen kulturelle Nischen und bereichern mit bunten und teilweise unkonventionellen Ansätzen die Theaterlandschaft im Land“, sagte Petra Olschowski.
Vielfalt des Angebots wird gefördert
Das künstlerische Angebot der Privattheater umfasse sämtliche Formen der darstellenden Künste – oftmals interdisziplinär und spartenübergreifend geprägt. Das Ministerium fördere die Vielfalt des Angebots, die von Schauspiel und Performance über Tanztheater bis hin zu Musiktheater reiche, so Petra Olschowski.
Bei der Konzeptionsförderung über maximal drei Jahre sind künftig Konzepte, die dazu beitragen, dass die Diversität bei Publikum, Programm und Personal weiterentwickelt wird, ausdrücklich erwünscht.
Die Einreichung von Anträgen ist bis zum 5. November 2021 möglich. Die Entscheidung über die Förderungen erfolgt unter Beteiligung einer Fachjury.
Alle professionellen Privattheater sind förderfähig
Derzeit erhalten – bei entsprechender kommunaler Beteiligung – 49 privat getragene Theater institutionelle Landeszuschüsse. Daneben werden alljährlich auf Vorschlag einer Fachjury Projektmittel an private Klein- und Figurentheater vergeben. Die zusätzlichen Mittel sind für Vorhaben oder Konzeptionen bestimmt, die über den laufenden Spielbetrieb hinausgehen. Förderfähig sind alle professionellen Privattheater, sofern es sich nicht um reine Kinder- und Jugendtheater handelt, die sich in der laufenden Landesförderung befinden oder seit mindestens fünf Jahren in Baden-Württemberg ansässig sind. Weitere Voraussetzungen sind eine eigene Spielstätte, eine laufende Unterstützung von Seiten der Kommune, eigene hauptberufliche Mitarbeiter und ein regelmäßiger, aus Eigenproduktionen bestehender Spielplan.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen