Das Wissenschaftsministerium fördert das Projekt Campus Galli mit 146.000 Euro aus dem Corona-Nothilfefonds der Landesregierung für Kunst- und Kultureinrichtungen.
Das Wissenschaftsministerium fördert das Projekt Campus Galli des Vereins Karolingische Klosterstadt Meßkirch e.V. mit 146.000 Euro aus dem Corona-Nothilfefonds der Landesregierung für Kunst- und Kultureinrichtungen. Die Zuwendung soll den Fortbestand der Einrichtung sichern, die coronabedingt in eine existenzielle wirtschaftliche Notlage geraten ist.
Einblick in das Leben vor mehr als tausend Jahren
„Campus Galli ist eine einzigartige Einrichtung, deren Strahlkraft weit über die Landesgrenzen hinausreicht. Sie ermöglicht den Besucherinnen und Besuchern einen realitätsgetreuen Einblick in das Leben vor mehr als tausend Jahren. Dies bringt nicht nur einen großen touristischen Mehrwert für die Region, Campus Galli ist auch ein herausragendes Projekt der kulturellen Bildung. Mit der Unterstützung aus dem Corona-Nothilfefonds will das Land den Fortbestand des Projekts sichern“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer. Campus Galli habe mit der Sigmaringer Landtagsabgeordneten Andrea Bogner-Unden eine starke Fürsprecherin, die sich beharrlich und mit großem Engagement für die Förderung eingesetzt habe.
Das Konzept von Campus Galli besteht darin, dass Handwerkerinnen, Handwerker und Ehrenamtliche mit den Mitteln des neunten Jahrhunderts eine Klosteranlage auf der Grundlage des St. Gallener Klosterplans erstellen. Es gibt eine Baustelle mit Werkstätten und auch Landwirtschaft. Das Mittelalterprojekt soll der Wissenschaft dienen und ist gleichzeitig eine touristische Attraktion.
Land unterstützt Kunst und Kultur
Mit dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur im Umfang von 32,5 Millionen Euro sollen coronabedingte existenzielle Notlagen bei Kultureinrichtungen abgewendet und ein Betrieb auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie ermöglicht werden. Die Hilfen sollen dazu beitragen, die finanzielle Situation der Kultureinrichtungen zu stabilisieren und die Durchführung eines Kulturprogramms trotz Corona-Pandemie-bedingten Einnahmeverlusten und Mehrkosten in den Jahren 2020 und 2021 zu gewährleisten.