Das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ in Heidelberg wird ab Juli 2023 vorübergehend für den Maßregelvollzug genutzt. Maximal 80 Personen werden dort untergebracht. Die Nutzung ist auf 24 Monate befristet.
Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Heidelberg haben sich zur weiteren Nutzung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ in der Heidelberger Altstadt verständigt. Sowohl der Gemeinderat als auch das Landeskabinett stimmten einem entsprechenden Eckpunktepapier zu, auf dessen Grundlage nun eine Vergleichsvereinbarung ausgearbeitet wird. Danach kann das Land ab 1. Juli 2023 den Betrieb eines Maßregelvollzugs im Faulen Pelz aufnehmen. Die Stadt erteilt hierfür die entsprechende Baugenehmigung. Der Betrieb wird befristet auf 24 Monate. Das Nutzungsende wird durch eine Vertragsstrafe abgesichert.
In dem Gebäude werden maximal 80 Personen untergebracht, die keinen Ausgang aus dem Areal erhalten. Das Land verpflichtet sich, die Patienten aus dem Faulen Pelz bis zum 1. Juli 2025 in die derzeit im Bau befindliche Anstalt in Schwäbisch Hall zu verlegen.
Das Land verzichtet auf weitere Bauanträge für die Nutzung des Faulen Pelzes als Vollzugseinrichtung. Es treibt stattdessen die Nachnutzung der Immobilie durch die Universität Heidelberg voran. Dazu wird das Land spätestens bis zum 30. Juni 2024 einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb ausloben. Das Land sichert zu, unmittelbar nach dem Ende des Maßregelvollzugs im Sommer 2025 mit Rückbauarbeiten zu beginnen. Es beabsichtigt, die Sanierung der Bestandsgebäude in einem ersten Bauabschnitt nach der Beendigung der Nutzung als Maßregelvollzug durchzuführen. In einem zweiten Bauabschnitt soll ein Erweiterungsbau errichtet werden.
Wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung
Zu der Vereinbarung erklärt Sozialminister Manne Lucha: „Ich bin froh, dass eine Verständigung mit der Stadt gelungen ist, denn durch die interimsweise Nutzung des ‚Faulen Pelz‘ leisten wir einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung und zur Versorgung suchtkranker Straftäter. Ohnehin haben wir schon viel Zeit verloren, einen weiteren Zeitverlust durch Abwarten der gerichtlichen Entscheidungen wollten wir nicht riskieren. Deshalb ist das Land der Stadt auch an verschiedenen Stellen sehr entgegen gekommen. Mit der jetzigen Einigung werden Stadt und Land ihrer Verantwortung gerecht, suchtkranke Straftäter auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten und gleichzeitig die Bevölkerung zu schützen.“
Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner betont: „Die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in einem alten Gefängnis ist eine absolute Notlösung. Das ist allen klar. Uns waren zwei Dinge wichtig: Diese Notlösung darf unter keinen Umständen zu einem Dauerzustand werden. Und die bereits geplante Nachnutzung durch die Universität darf nicht verzögert werden. Mit der jetzigen Lösung ist beides gesichert. Wir sind sogar einen Schritt weitergekommen: Dank der Vereinbarung sagt das Land bereits heute Planungsschritte und Gelder für das Uni-Projekt in den kommenden Jahren zu. So hilft uns die Zwischennutzung sogar, das Areal möglichst schnell für die Universität zu entwickeln.“
Derzeit sind vor Gericht mehrere Verfahren zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Heidelberg anhängig. Auf Grundlage des Eckpunktepapiers wollen beide Seiten vor Gericht einen Vergleich vereinbaren und die Verfahren damit beenden. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat dem Eckpunktepapier am 20. April in nicht-öffentlicher Sitzung mit breiter Mehrheit zugestimmt. Das Kabinett der Landesregierung hat dem Eckpunktepapier am 25. April zugestimmt. Das Papier war von den Verwaltungen der Stadt Heidelberg und des Sozialministeriums ausgearbeitet worden.
Quelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration / Stadt Heidelberg