Zur Unterstützung des Gastgewerbes führt das Land das Förderprogramm „Tourismusfinanzierung Plus“ mit acht Millionen Euro fort. Damit werden wichtige Investitionen angestoßen, die das Urlaubsland Baden-Württemberg langfristig stärken und sich so positiv auf den Wirtschaftsstandort auswirken.
Das Land führt sein bewährtes Förderprogramm „Tourismusfinanzierung Plus“ fort und stellt dafür acht Millionen Euro bereit. Das hat der Ministerrat beschlossen. „Das Gastgewerbe zeichnet sich durch eine Vielzahl an kleinen und mittelständischen Unternehmen aus – häufig im Familienbetrieb geführt. Deren Liquidität und Eigenkapitalbasis sind durch die coronabedingten Ausfälle stark geschwächt. Hinzu kommt, dass die Umsätze in dieser Branche nicht nachgeholt werden können“, erklärte Tourismusstaatssekretär Dr. Patrick Rapp. „Über unsere ‚Tourismusfinanzierung Plus‘ unterstützen wir die Betriebe nun wieder passgenau mit einem zinsverbilligten Darlehen und zusätzlichem Tilgungszuschuss. Damit stoßen wir wichtige Investitionen an, die das Urlaubsland Baden-Württemberg langfristig stärken und sich so positiv auf den Wirtschaftsstandort auswirken.“
Bereits im Frühjahr hatte der Ministerrat beschlossen, das Darlehensprogramm „Tourismusfinanzierung“ um einen Tilgungszuschuss zu ergänzen und dem Programm durch die Bereitstellung von 12 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zu einem „Plus“ verholfen. Durch die hohe Nachfrage waren die Haushaltsmittel für den Tilgungszuschuss bereits sechs Wochen nach Programmstart erschöpft. „Ich freue mich, dass wir mit den zusätzlichen Mitteln nun an den Erfolg aus dem Frühjahr anknüpfen und insbesondere Hotels, Gaststätten, Campingplätze und gewerblich genutzte Ferienwohnungen weiterhin dabei unterstützen können, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“, ergänzte der Staatssekretär.
Investitionsmaßnahmen fördern
Mit der „Tourismusfinanzierung Plus“ soll insbesondere vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie die Investitionsbereitschaft des Gastgewerbes gestärkt werden, um die Betriebe beim „Restart“ zu unterstützen. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in touristische Einrichtungen, wie zum Beispiel Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden, Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen, Neubauten, Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme überwiegend Investitionen in eine touristische Einrichtung geplant sind. Das Programm wird von der L-Bank umgesetzt.
Nach dem Beschluss des Ministerrats zur Fortführung des Programms werden nun schnell die weiteren vorbereitenden Schritte umgesetzt, um den Tilgungszuschuss technisch wieder bei der L-Bank zu implementieren. Anträge können voraussichtlich wieder ab Oktober gestellt werden.
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